Rechtsfolgen von Verstößen gegen Meldepflichten Teil I

Essen – „Im Fall des Au?enwirtschaftsgesetzes scheint noch immer vielen inl?ndischen Unternehmen die Meldepflichten im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr nicht ausreichend bekannt zu sein“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Wie der gesamte Au?enwirtschaftsverkehr ist auch der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland zwar grunds?tzlich frei, aber: Das Au?enwirtschaftsgesetz in Verbindung mit den Kapiteln 6 und 7 der Au?enwirtschaftsverordnung sowie die einschl?gigen Embargovorschriften sehen in bestimmten F?llen jedoch Beschr?nkungen und Meldepflichten vor.

Wenn man selbst oder das Unternehmen im internationalen Gesch?ft t?tig ist, hat man auf den Kontoausz?gen vielleicht schon einmal den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ gesehen. Dieser wird von den Banken oft standardm??ig aufgedruckt, wenn es sich um internationale Zahlungen handelt. Gemeint ist dann in der Regel die Pflicht (nach ? 11 Abs. 2 AWG i.V.m. ? 67 Abs. 1 Ziffer 1 AWV), Zahlungseing?nge und Zahlungsausg?nge aus dem Ausland, die einen Betrag von 12.500 Euro ?bersteigen, grunds?tzlich der Deutschen Bundesbank zu melden sind.

Das hei?t ohne Wenn und Aber: Die Pflicht entsteht, wenn ein Inl?nder mehr als 12.500 Euro von einem Ausl?nder empf?ngt oder an einen Ausl?nder zahlt. F?r die ?berschreitung dieser Grenze wird ausschlie?lich auf den Zahlbetrag abgestellt, unabh?ngig davon, ob zum Beispiel mehrere Rechnungen in einem Betrag beglichen werden.
Steuerberater Roland Franz erl?utert: „Der Begriff der Zahlung ist sehr weit zu verstehen. Von der AWV-Meldepflicht erfasst sind direkte und indirekte Zahlungsvorg?nge wie Auslands?berweisungen, Barzahlungen, Lastschriften, Einl?sungen von ausl?ndischen Schecks und Wechseln, wobei das Geld nicht einmal direkt von einem Ausl?nder stammen muss. Handelt eine andere Person f?r ein ausl?ndisches Unternehmen oder eine ausl?ndische Person, so ist auch diese Zahlung meldepflichtig.“

Keywords:Steuerberater Roland Franz, Roland Franz und Partner, Roland Franz & Partner, Rechtsfolgen von Verst??en gegen Meldepflichten

adresse

Powered by WPeMatico

Anzeigen