Azubi-Leben – von der Schule zum Beruf

ARAG Experten mit aktuellen Infos zum diesj?hrigen Ausbildungsbeginn

Anfang August ist traditionell das neue Ausbildungsjahr gestartet. Laut Bundesagentur f?r Arbeit sind aktuell jedoch noch rund 250.000 Pl?tze unbesetzt. Gleichzeitig gibt es knapp 180.000 Bewerber, die noch auf der Suche sind. ARAG Experten geben Tipps, wo sich Schulabg?nger ?ber Berufe informieren k?nnen und beleuchten die finanzielle Situation von Azubis. Zudem erkl?ren sie, welche F?rderm?glichkeiten bestehen.

Informationsangebote f?r Azubis
Viele junge Menschen wissen zu wenig ?ber ihre M?glichkeiten und sind daher nicht entscheidungsf?hig. Sie kennen viele Berufe oder deren genauen Inhalte nicht und k?nnen sich so auch kein Bild davon machen, wie es nach der Ausbildung weitergehen kann. Die Duale Ausbildung ist zu wenig bekannt, auch die M?glichkeit anschlie?ender Studieng?nge wird nicht mit einkalkuliert. Gleichzeitig existiert kein realistisches Bild davon, wie sich das Handwerk weiterentwickelt hat und welche Chancen in einer solchen Ausbildung liegen. Bei all dem sind ideale Quellen nat?rlich die Bundesagentur f?r Arbeit, die Handelskammern oder die Handwerkskammern der jeweiligen Regionen. Aber auch Eltern und Schulen sind gefragt, wenn es um ganz pers?nliche Hilfestellungen geht. Zudem raten die ARAG Experten zum Besuch von Jobmessen. Auch die Publikationen und Projekte des Instituts f?r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich mit Fragen rund um das Thema „Jugendliche auf dem Weg ins Berufsleben“ befassen, k?nnen hilfreich sein.

Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Seit Januar 2020 gilt laut BBiG eine Mindestverg?tung f?r Auszubildende. In 326 Ausbildungsberufen d?rfen seither keine L?hne unter dem Mindestlohn f?r Auszubildende ausgezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt: Ein Azubi im zweiten Ausbildungsjahr bekommt 18 Prozent mehr als sein Kollege im ersten Jahr. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr sogar 40 Prozent mehr.

Eine gute Nachricht ist, dass sich die finanzielle Situation f?r Azubis stetig verbessert, wissen ARAG Experten: So ist die Mindestverg?tung f?r die meisten Berufe seit 2023 im ersten Ausbildungsjahr von 585 auf 620 Euro gestiegen, entsprechend dazu entwickeln sich auch das zweite Jahr, in dem eine 18-prozentige Steigerungen vorgesehen ist. Gleichzeitig ist der steuerliche Grundfreibetrag um 561 auf 10.908 Euro heraufgesetzt worden und auch ein Azubi kann eine Homeoffice-Pauschale innerhalb der Werbungskosten absetzen, sofern er dort auch t?tig ist. Ebenfalls steuerlich absetzbar ist seit 2023 der komplette gezahlte Rentenbeitrag. Mehr Geld in der Tasche ist also sicher und kann ein Vorteil im Vergleich zum Studium sein.

Wenn das Gehalt nicht reicht
In Deutschland k?nnen Auszubildende bei der ?rtlichen Agentur f?r Arbeit oder dem Jobcenter Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um einen monatlichen Zuschuss f?r ihre Ausbildungskosten, Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten zu erhalten. Zudem k?nnen Auszubildende unter Umst?nden den Bildungskredit der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Ausbildungsf?rderung nach dem BAf?G wird der Bildungskredit unabh?ngig vom eigenen Einkommen und Verm?gen sowie dem der Eltern oder beispielsweise des Lebenspartners gew?hrt. Nach Information der ARAG Experten betr?gt das Kreditvolumen bis zu 7.200 Euro und die R?ckzahlungsrate betr?gt lediglich 120 Euro im Monat. Die R?ckzahlung beginnt erst vier Jahre nach F?lligkeit der ersten Kreditrate. Es werden auch ausbildungsbedingte Praktika im Ausland gef?rdert. Dar?ber hinaus bieten auch einige Berufsverb?nde und Unternehmen Stipendien f?r Auszubildende an, die in ihrem jeweiligen Fachbereich t?tig sind.

Recht auf ?bernahme?
Ein grunds?tzliches Recht auf ?bernahme nach bestandener Pr?fung besteht laut ARAG Experten leider nicht. Doch in vielen Branchen gibt es entsprechende Vereinbarungen, dass Azubis im Anschluss f?r mindestens ein Jahr garantiert ?bernommen werden, wenn nicht z. B. pers?nliches Fehlverhalten oder betriebliche Gr?nde dagegensprechen.

Gibt es keine entsprechende Regelung, raten die ARAG Experten zu einem Gespr?ch mit dem Ausbilder. Eine ?bernahme kann allerdings erst fr?hestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung vereinbart werden, um rechtskr?ftig zu sein. Dabei gilt: Wer schreibt, der bleibt. Also besser, die ?bernahme schriftlich festhalten.

Wer nicht ?bernommen wird, sollte sich m?glichst schnell bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Ausbildung endet an dem Tag, an dem die Ergebnisse der Abschlusspr?fung bekannt gegeben werden. Wer die Pr?fung nicht geschafft hat, findet in der Regel im Ausbildungsvertrag ein konkretes Datum zum Ende des Ausbildungsverh?ltnis.

Muss ein Azubis Urlaubsvertretung machen?
Grunds?tzlich d?rfen Azubis laut ARAG Experten nat?rlich auch zur Urlaubs- oder Krankenvertretung eingesetzt werden. Allerdings m?ssen sie die Aufgaben auch bew?ltigen k?nnen und ?ber entsprechende F?higkeiten und Kenntnisse verf?gen, die eine Vertretung mit sich bringen kann. Dass sie diese Handlungsf?higkeit erreichen, ist Pflicht des Ausbilders (Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz, BBiG). Allein bleiben d?rfen Azubis w?hrend der Vertretung nicht. Es muss mindestens ein weiterer Auszubildender, Praktikant oder anderer Kollege vor Ort sein. Zudem darf die Urlaubs- oder Krankenvertretung nicht in die Zeit der Berufsschule fallen, denn Unterricht ist Pflicht und geht vor.

Auch als Azubi ins Ausland
Trotz aller Schwierigkeiten steigt aber durchaus seit gut zehn Jahren die Zahl der Schulabg?nger, die sich f?r eine Ausbildung und gegen ein Studium entscheiden und das wiederum hat auch damit zu tun, dass viele Unternehmen sie inzwischen regelrecht umwerben. Ein m?gliches Lockmittel, das bei einer Uni-Karriere inzwischen gang und g?be ist: Ein Praktikum im Ausland. ARAG Experten verweisen auf das von der Europ?ischen Union gef?rderten Programm Erasmus+, das w?hrend der beruflichen Ausbildung oder direkt im Anschluss daran die M?glichkeit bietet, einen mindestens zweiw?chigen und maximal einj?hrigen Auslandsaufenthalt einzulegen.

Weitere interessante Informationen rund um die Ausbildung unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ausbildungsvertrag/

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