Die E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht

Ab dem Jahr 2025 wird die Einf?hrung der E-Rechnung f?r Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Bundesregierung plant, dass Unternehmen ab 2025 in der Lage sein m?ssen, elektronische Rechnungen zu empfangen, und ab 2026 sollen sie auch in der Lage sein, diese zu erstellen und zu versenden. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmen im Land.

Einige Betriebe arbeiten bereits erfolgreich mit E-Rechnungen, insbesondere wenn sie Gesch?ftsbeziehungen zur ?ffentlichen Hand unterhalten (B2G), wo die Verwendung elektronischer Rechnungen bereits seit einiger Zeit obligatorisch ist. Diese Unternehmen berichten von erheblichen Vorteilen f?r sowohl Absender als auch Empf?nger. Mit der richtigen Software k?nnen viele manuelle Schritte in der Rechnungsverarbeitung elektronisch abgewickelt werden.

Um den Betrieben bei dieser Umstellung zu helfen, w?ren einige Ma?nahmen hilfreich:

-Eine gestaffelte Einf?hrung der E-Rechnungspflicht je nach Unternehmensgr??e.
-Die Bereitstellung einer benutzerfreundlichen Software.
-Ein kostenfreies Tool, das auch mobil ?ber eine App genutzt werden kann.
-?ffentliche F?rderprogramme zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Unternehmen.
-Weitere Entlastung bei den Melde-, Aufzeichnungs- und Archivierungspflichten.
-Die M?glichkeit, Rechnungen an Privatkunden per E-Mail oder auf Papier zu versenden.
-Ausnahmen f?r Kleinbetragsrechnungen, beispielsweise f?r Eink?ufe im Supermarkt oder beim B?cker.
-Die Einf?hrung eines hybriden (lesbaren) Rechnungsformats als Standard.

Es ist wichtig zu betonen, dass E-Rechnungen keine einfachen PDF-Dokumente sind. Bei E-Rechnungen werden die Rechnungsdaten strukturiert an den Empf?nger ?bermittelt und ?hneln optisch einer HTML-Seite im Internet. Der Empf?nger kann diese Daten mithilfe geeigneter Software in seine Buchhaltung integrieren.

Unternehmen, die bereits mit der ?ffentlichen Hand zusammenarbeiten, sind mit diesem Prozess vertraut und laden ihre E-Rechnungen oft in speziellen Portalen hoch. Allerdings haben sich in einigen Branchen, wie dem Bauwesen im B2G-Bereich, Schwierigkeiten ergeben, da die aktuellen Formate die besonderen Anforderungen von Baurechnungen noch nicht ausreichend ber?cksichtigen.

In Deutschland sind die bekannten Formate f?r E-Rechnungen die „XRechnung“ und das „ZUGFeRD-Format“, beide basieren auf der Norm CEN 16931. Das ZUGFeRD-Format stellt eine hybride L?sung dar, die den Datensatz f?r den Empf?nger lesbar macht und wie eine herk?mmliche Rechnung aussieht. Besonders kleine und mittlere Handwerksbetriebe ben?tigen in der Anfangsphase ein solches Format, um die Umstellung erfolgreich bew?ltigen zu k?nnen.

Die M?glichkeit des Rechnungsversands und -empfangs per E-Mail mit kostenloser Software oder einer App sowie die Ber?cksichtigung branchenspezifischer Anforderungen sind weitere wichtige Aspekte, die vorbereitet werden m?ssen. Es bleibt nicht viel Zeit bis zur Einf?hrung, und das Projekt ist daher sowohl f?r den Gesetzgeber als auch f?r die Unternehmen eine ambitionierte Herausforderung.

Dar?ber hinaus plant die Bundesregierung voraussichtlich ab dem Jahr 2028 die Einf?hrung eines einheitlichen elektronischen Einzelumsatz-Meldeverfahrens. Dies soll dazu dienen, Umsatzsteuerbetrug einzud?mmen und das Steuerverfahren zu digitalisieren. Deutschland plant, ein solches Meldesystem sowohl f?r grenz?berschreitende als auch nationale Gesch?fte einzuf?hren, aber der Start h?ngt von einem Vorschlag der EU ab. Der geplante Startpunkt f?r dieses Meldeverfahren sowohl national als auch europaweit ist das Jahr 2028. Dies bedeutet, dass in den kommenden Jahren weitere umfangreiche IT-Projekte auf die Unternehmen zukommen werden.

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