Der EU Green Deal macht die Digitalisierung von Lieferketten unentbehrlich

Expertenkommentar von Marcus Schneider, Experte f?r Nachhaltigkeit und Compliance bei Assent

Nachhaltiges Wirtschaften in der Europ?ischen Union zu etablieren, ist eines der Hauptziele des europ?ischen Green Deal. Unternehmen, die in Lieferketten eingebunden sind, werden bei diesem ehrgeizigen Vorhaben besonders in die Pflicht genommen. Im Rahmen der internationalen Konferenz Going Green – CARE INNOVATION 2023 erl?uterte Marcus Schneider, wie sich die Vorgaben des Green Deal auf Lieferketten auswirken werden. Schneider ist Nachhaltigkeitsexperte bei Assent Inc., einem f?hrenden Anbieter im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten.

Im Zuge des Green Deal werden die Lieferketten einen beachtlichen Beitrag zum ?bergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der EU leisten m?ssen. Die ?kodesign-Verordnung f?r nachhaltige Produkte (ESPR), die sich aktuell in Vorbereitung befindet, wird Anforderungen an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit sowie den Recyclinganteil der Produkte in der EU und ihre Bestandteile festlegen. Ziel ist es, die Herstellung von wiederverwertbaren, reparierbaren und ressourceneffizienten Produkten voranzutreiben und dadurch die bei der Produktherstellung verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die Pflicht zur ?bermittlung von Daten ?ber die eigene Produktion wird versch?rft

Ferner werden die Daten, die im Rahmen des Green Deal an die zust?ndigen Beh?rden ?bermittelt werden, den Anforderungen des internetgest?tzten Informations- und Kommunikationssystems zur europaweiten Markt?berwachung von technischen Produkten (ICSMS) unterliegen. Jedem Produkt innerhalb der EU-Governance m?ssen Datenpunkte aus unterschiedlichsten Quellen zugeordnet werden, die unter die EU-Chemikalienstrategie f?r Nachhaltigkeit und den EU-Aktionsplan f?r die Kreislaufwirtschaft fallen. Diese Datenquellen beziehen Informationen unter anderem aus der gesamten Bandbreite der Richtlinien zur Produkt- und Materialkonformit?t und der ?kodesign-Verordnung f?r nachhaltige Produkte. Das hei?t: Die zahlreichen Anforderungen bez?glich Nachhaltigkeit, welche im Rahmen des Green Deal auf die Hersteller zukommen, bedeuten f?r Unternehmen, dass sie in naher Zukunft umfangreiche Datenmengen beschaffen und verwalten m?ssen – und das nicht nur im zuk?nftig verpflichtenden Digitalen Produktausweis (DPP).

Standardisierung der Berichterstattung als notwendiger Schritt hin zur Umsetzung des Green Deal

Die Herausforderung wird dadurch versch?rft, dass die derzeitigen Berichtsschemata innerhalb der Lieferketten ?ber diverse Richtlinien wie REACH, Abfallrahmenrichtlinie und die EU-Richtlinien zur Produktkonformit?t verstreut sind. Nach wie vor gibt es keine rechtsverbindlichen Standards f?r die ESG-Berichterstattung. Jede Branche hat ihre eigenen Schemata f?r Datenberichterstattung, die teilweise weniger miteinander kompatibel sind. In der Folge stehen Unternehmen, die als Teil von Lieferketten mehrere Industrien bedienen, vor enormen Schwierigkeiten. Angesichts dessen werden auf Betreiben der EU entwickelte Berichterstattungsstandards von besonderem Nutzen sein.

Auch im Hinblick auf die immensen Datenmengen ist die Digitalisierung der Datenberichterstattung notwendig. Die manuelle Erfassung einer Vielzahl von Daten ist zum einen sehr zeitaufw?ndig und zum anderen fehleranf?llig. Die Akteure der Lieferketten sind daher gut beraten, bereits jetzt mit der Entwicklung von Programmen zur Aufnahme und Speicherung von Daten anzufangen. Dieser Schritt ist unentbehrlich, damit Unternehmen ihre Wirtschaftst?tigkeit konform zu den Vorgaben des Green Deal aus?ben k?nnen.

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