Vorteile einer Dachbegrünung

Essen – Privatpersonen, die ihr Gr?ndach von einem Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, k?nnen bis zu 1.200 Euro Einkommensteuer im Jahr sparen. Der Handwerkerlohn f?r Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich absetzbar, da er unter ? 35a Abs. 3 Satz 2 EStG f?llt. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass man als Privatperson f?r Renovierungs-/Modernisierungsarbeiten allerdings nur maximal 6.000 Euro pro Jahr f?r alle Handwerkerl?hne steuerlich geltend machen kann, wobei die Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen gemindert wird. Dies entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro.

Achtung: Eine Doppelf?rderung ist nicht m?glich. Es gibt keine Steuererm??igung f?r ?ffentlich gef?rderte Ma?nahmen oder steuerfreie Zusch?sse.

Dachbegr?nung: F?rderung ?ber verschiedene Stellen

Wer die F?rderung der Dachbegr?nung f?r sich nutzen m?chte, hat verschiedene Angebote zur Auswahl.

Es gibt folgende F?rderprogramme, Konditionen und Anlaufstellen:

Bei der BEG-F?rderung „Einzelma?nahmen“ betr?gt der einmalige Zuschuss f?r die Sanierung und D?mmung der Dachfl?che 15 bis 20 Prozent, wenn er vor Auftragsvergabe bei der BAFA beantragt wird.

Sowohl bei der BEG-F?rderung „Wohngeb?ude“ als auch bei der F?rderung „Neubau“ gibt es ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in H?he von 5 bis 45 Prozent f?r die Sanierung zum Effizienzhaus, beziehungsweise ein Darlehen f?r den Bau klimafreundlicher Geb?ude (Effizienzhaus 40 mit niedrigem CO2-Aussto?). Das Darlehen muss ebenfalls vor der Auftragsvergabe beantragt werden, in diesem Fall bei der KfW.

Bei der Sanierung und D?mmung von Dachfl?chen kann beim Finanzamt ein Steuerbonus beantragt werden, bei dem man 20 Prozent der Kosten als Steuererm??igung verteilt auf 3 Jahre erh?lt.

Ein Steuerbonus f?r Handwerkerleistungen, bei dem 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten als Steuerbonus fungieren, kann unter der Pr?misse der Sanierung im/am selbst genutzten Haus beim Finanzamt ebenfalls beantragt werden.

Eine Niederschlagswasser-Geb?hr, d.h. eine Reduzierung der Wasser-/Abwassergeb?hren, die allerdings regional unterschiedlich ist, kann bei den regionalen Bau?mtern beantragt werden, wenn man Regenwasser mit einem Gr?ndach zur?ckhalten m?chte.

„Dar?ber hinaus bieten L?nder, St?dte und Gemeinden auch eigene Programme zur F?rderung von Gr?nd?chern an“, wei? Steuerberater Roland Franz und erkl?rt: „Welche das sind, erf?hrt man auf R?ckfrage bei seinem ?rtlichen Bauamt. Wichtig zu wissen ist, dass die verschiedenen F?rderangebote in der Regel nicht miteinander kombinierbar sind.“

F?r die Stadt Essen beispielsweise gilt:

Weniger Entw?sserungskosten

Aufgrund ihres Beitrags zum Regenwassermanagement zahlen Hauseigent?mer mit begr?nten D?chern 50 Prozent weniger Entw?sserungsgeb?hren.

Reduzierte Niederschlagswassergeb?hr

Wer Dach- und Garagenfl?chen begr?nt, kann in Essen f?r diese Fl?chen 50 Prozent der Niederschlagswassergeb?hr sparen. Das regelt die Entw?sserungsabgabensatzung (EAS) der Stadt. Voraussetzung ist, dass das Gr?ndach fachgerecht aufgebaut und fl?chendeckend begr?nt wird. Eine von allein entstandene Moosschicht erf?llt diese Voraussetzung nicht. Nur wenn die Dachbegr?nung vorschriftsm??ig errichtet worden ist, kann sie Niederschl?ge auf den Dachfl?chen zur?ckhalten und durch Verdunstung direkt in den nat?rlichen Wasserkreislauf zur?ckf?hren. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher zeitlicher Verz?gerung von der Dachfl?che abgeleitet. „Bei l?ckenlos begr?nten Dachfl?chen werden auf Antrag nur 50 Prozent der angeschlossenen Teilfl?che bei der Geb?hrenberechnung ber?cksichtigt. 2023 betr?gt die regul?re Niederschlagswassergeb?hr 1,84 Euro pro Quadratmeter. F?r begr?nte Fl?chen zahlt man quasi nur die H?lfte“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Zuvor ist jedoch ein Antrag beim Stadtsteueramt der Stadt Essen zu stellen: Abteilung Grundbesitzabgaben, 45121 Essen oder per E-Mail an steueramt@essen.de unter Angabe der Einheitswertnummer.

Das Stadtsteueramt ben?tigt folgende Angaben:

– die Gr??e der begr?nten Dachfl?che
– die ?rtlichkeit der Begr?nung (z.B. Garagendach oder Flachdach des Wohnhauses) sowie
– das Datum der Fertigstellung der Dachbegr?nung.

Das Stadtsteueramt der Stadt Essen gibt noch folgenden Hinweis: Die Dachbegr?nung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ma?nahme angezeigt werden, um eine Neuberechnung der Niederschlagswassergeb?hr zu erreichen. Bei versp?teten Antr?gen wird die Geb?hr ab dem 1. des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats reduziert.

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