Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelh?fer ?ber Krankmeldungen im B?ro

Herbstzeit ist Erk?ltungszeit. Im B?ro begegnet man dann nicht selten Kollegen mit rot-nasigen Gesichtern und einem Husten, der die gesamte Etage in Atem h?lt. Doch was gilt, wenn die Nase l?uft, der Hals kratzt und dennoch der Gang zum Arzt nicht als notwendig erachtet wird? D?rfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was m?ssen Arbeitnehmer generell bei einer Krankmeldung beachten? ARAG Experte Tobias Klingelh?fer kl?rt die wichtigsten Fragen.

Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Krankschreibung verlangen?
Tobias Klingelh?fer: Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erk?ltungen nicht zu untersch?tzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, zu verlangen, dass Mitarbeiter sich bei einer einfachen Erk?ltung krankschreiben lassen. Ob jemand arbeitsunf?hig ist, entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter zum Arzt geht.

Es gibt Alternativen: Um eine Ausbreitung von Erk?ltungen im Betrieb zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den kr?nkelnden Mitarbeiter bitten, auf eigene Kosten zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss jedoch das Gehalt weitergezahlt werden. Ein Anspruch auf Urlaub oder die Verwendung von Zeitguthaben besteht nicht.

Was gilt es bei einer Krankmeldung zu beachten? Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Tobias Klingelh?fer: Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsunf?higkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverz?glich“ dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Unverz?glich“ ist aber so eine Sache. Ich empfehle, aus H?flichkeit dem Chef und den Kollegen gegen?ber, sich m?glichst fr?hzeitig krank zu melden. Die Mitteilung sollte aber sp?testens vor dem ?blichen Dienstantritt erfolgen.

M?ssen Arbeitnehmer ihrem Chef sagen, an was sie erkrankt sind?
Tobias Klingelh?fer: Nein, das m?ssen sie nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihre Arbeitsunf?higkeit melden. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers, ob er weitere Informationen zu seiner Erkrankung geben m?chte.

Wie meldet man sich vorschriftsm??ig krank und wann muss die ?rztliche Bescheinigung vorliegen?
Tobias Klingelh?fer: Die Art der Krankmeldung kann jeder Betrieb individuell regeln. Viele Unternehmen erlauben eine formlose Mitteilung per E-Mail, Anruf oder SMS. Der Arbeitgeber muss -meinst ab dem 3. Tag – einen Nachweis der Arbeitsunf?higkeit erhalten.

Seit Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren (eAU f?r „elektronische Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung“), bei dem die Praxen die Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse ?bermitteln. Diese stellt die Daten dann dem Arbeitgeber zur Verf?gung. Arbeitnehmer m?ssen jedoch darauf achten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.

D?rfen Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?
Tobias Klingelh?fer: Wenn ein Arbeitgeber den Beweiswert einer ?rztlichen AU infrage stellt, kann es problematisch werden. Der Arbeitgeber muss jedoch konkrete Gr?nde vorbringen, wenn er den Beweiswert einer Bescheinigung ernsthaft anzweifelt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass Arbeitgeber zwar in bestimmten F?llen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunf?higkeit anmelden k?nnen, jedoch nicht pauschal bei jeder Krankmeldung (Az.: 5 AZR 137/23). Wenn sich die Zweifel allerdings als berechtigt herausstellen und der kranke Mitarbeiter gar nicht so krank ist, wie die AU ihm attestiert, riskiert er die Lohnfortzahlung oder gar seine K?ndigung.

D?rfen Chefs kontrollieren, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist?
Tobias Klingelh?fer: Wie auch immer man pers?nlich zu den Kontrollbesuchen steht, die E-Auto-Hersteller Tesla erst vor Kurzem bei h?ufig erkrankten Mitarbeitern durchgef?hrt hat: Grunds?tzlich steht es Chefs frei, ihre kranken Mitarbeiter zu Hause zu besuchen, um festzustellen, ob sie tats?chlich krank sind. Allerdings ist ja niemand verpflichtet, die T?r aufzumachen und den Chef hereinzulassen. Tabu sind auch Nachforschungen beispielsweise durch Privatdetektive, weil dieses Vorgehen das Pers?nlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzen w?rde.

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