Ausnahme von Technologie-, Gründungs- und Innovationszentren von der CSRD-Berichtspflicht gefordert

– Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gr?nderzentren
(BVIZ) fordert eine Ausnahme von der Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) f?r kleine und mittelgro?e Technologie-, Gr?ndungs- und Innovationszentren. Die
CSRD, die auf eine erh?hte Transparenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzielt, stellt eine
unverh?ltnism??ige Belastung f?r diese Zentren dar, die eine Schl?sselrolle bei der F?rderung von
Innovation und wirtschaftlichem Wachstum spielen.
„Unsere Technologie- und Gr?nderzentren sind essenziell f?r die Innovationskraft Deutschlands. Um
ihre Wettbewerbsf?higkeit langfristig zu sichern, brauchen sie Freir?ume – und diese Freir?ume
k?nnen nur durch eine Befreiung von unn?tigen Berichtsanforderungen wie der CSRD geschaffen
werden“, betont Peggy Zimmermann, Gesch?ftsf?hrerin des BVIZ. „Wir fordern die Bundesregierung
und die Bundesl?nder auf, eine Ausnahme von der CSRD-Berichtspflicht f?r diese Zentren zu
gew?hren, um deren Innovationskraft zu sch?tzen und langfristig die Wettbewerbsf?higkeit
Deutschlands zu sichern.“
Der BVIZ unterst?tzt die Vorschl?ge f?hrender kommunaler Verb?nde und appelliert an die Politik,
die entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben zu harmonisieren, um eine unverh?ltnism??ige
Belastung der Technologiezentren zu verhindern. Bereits in mehreren Bundesl?ndern wurden
landesrechtliche Vorgaben angepasst, doch einige Bundesl?nder z?gern noch. Der Verband fordert
insbesondere Baden-W?rttemberg und Sachsen-Anhalt auf, sich dem Beispiel anderer Bundesl?nder
anzuschlie?en und die Berichtspflichten f?r Technologiezentren entsprechend anzupassen.

Das vollst?ndige Positionspapier des BVIZ kann hier heruntergeladen werden: https://t.ly/af0p2Positionspapier

Keywords:CSRD, Nachhaltigkeitsbericht, Gr?nderzentren, StartUp

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