Einsam oder gemeinsam?

Unterscheiden Sie Allein- u. Kollektivwerbung!

Werbung ist für Unternehmen das Lebenselixier schlechthin. Es gilt die alte Kaufmannsweisheit „Wer nicht wirbt, der stirbt.“ In diesem Zusammenhang sollte ein Unternehmer und damit auch ein angehender Betriebswirt/in (IHK) den Unterschied zwischen Allein- und Kollektivwerbung kennen. Dies ist demzufolge auch Teil des Fragekanons in den mündlichen Prüfungen. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die Unterschiede.

Ohne Werbung läuft in der Wirtschaft so gut wie nichts. Sie ist der treibende Motor, der Anbieter und Käufer zusammenführt. Was im Einzelnen beworben wird und wie dies geschehen kann, darüber gibt es allerdings Meinungen sowie gute und schlechte Beispiele wie Sand am Meer. Auch die Einteilungs- und Unterscheidungsmerkmale sind vielfältig. So kann sich Werbung beispielsweise der Mittel Wort, Bild, Ton und Bewegtbild (Video) bedienen, sie kann bunt oder schwarzweiß daherkommen, geflüstert oder geschrien, nüchtern oder reißerisch, sachlich oder aufgepimpt mit emotionsbeladenem Beiwerk wie attraktiven Frauen in der Automobilwerbung. Weiterhin kann sie regelmäßig oder sporadisch, angebots- und aktionsbezogen oder angebotsunabhängig erfolgen, etwa in Form einer reinen Image-Werbung.

Ich oder Wir?

Eines der vielen Unterscheidungskriterien in puncto Werbung lautet „Allein- und Kollektivwerbung“. Sofern in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) die Frage „Unterscheiden Sie Allein- u. Kollektivwerbung!“ gestellt wird, sollte dies den Prüfling allerdings vor keine allzu große Probleme stellen, da sich das Wesentliche bereits aus dem gesunden Menschenverstand und in Ableitung der zentralen Begriffe „Allein“ und „Kollektiv“ ergibt. Daraus lässt sich die Antwort sehr leicht generieren:

Alleinwerbung bedeutet, wie er es der Name bereits sagt, dass das Unternehmen allein wirbt.

Im Gegensatz dazu hat die Kollektivwerbung offensichtlich etwas damit zu tun, dass sich Unternehmen zusammenschließen, zum Beispiel Unternehmen einer Branche. Das bedeutet: Mehrere Unternehmen werben gemeinsam. Und dabei kann man wieder unterscheiden zwischen Sammelwerbung und Gemeinschaftswerbung. Sammelwerbung bedeutet: Die einzelnen Unternehmen werden genannt. Und bei einer Gemeinschaftswerbung tritt eher die Branche auf, das heißt: Die Unternehmen, die dahinterstehen, bleiben anonym, werden also nicht genannt.

Die Gründe für einen solchen werblichen Zusammenschluss können vielfältig sein, sind in der Prüfungsfrage allerdings nicht gefragt und müssen deshalb auch nicht ausgeführt werden. Das gleiche gilt für mögliche Vor- und Nachteile der Allein- und Kollektivwerbung.

Allein- oder Kollektivwerbung lässt sich somit einfach zusammenfassen in dem Schlagwort „einsam oder gemeinsam“.

Das komplette, kostenlose Video „Unterscheiden Sie Allein- u. Kollektivwerbung!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).

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