Offene Ganztagsschule: Betreuung garantiert?

ARAG Experte Tobias Klingelh?fer ?ber das Recht auf einen OGS-Platz

F?r rund 800.000 Kinder beginnt dieses Jahr die Schule. Je nach Bundesland und dem Ende der Sommerferien dr?cken einige ABC-Sch?tzen bereits die Schulbank, w?hrend andere k?nftige Erstkl?ssler den gro?en Tag ihrer Einschulung noch vor sich haben. F?r viele Eltern wird nun die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur t?glichen Herausforderung. Besonders in der Grundschulzeit sind sie oft auf eine zuverl?ssige Nachmittagsbetreuung angewiesen. Doch was passiert, wenn kein Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) verf?gbar ist? Und wie sieht der gesetzliche Anspruch k?nftig aus? ARAG Experte Tobias Klingelh?fer erkl?rt, worauf Eltern sich ab 2026 einstellen k?nnen und was sie heute schon tun k?nnen, wenn die Betreuungsl?cke zur Belastung wird.

Ab wann gilt ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule?
Tobias Klingelh?fer: Ab dem 1. August 2026 wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganzt?gige Betreuung f?r Kinder im Grundschulalter eingef?hrt. Der Anspruch beginnt f?r die Erstkl?ssler des Schuljahres 2026/27 und wird schrittweise bis 2029 auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt k?nnen Eltern rechtlich verlangen, dass ihr Kind an mindestens f?nf Tagen in der Woche ganzt?gig, d. h. in der Regel bis 16 Uhr, betreut wird. Dieser Anspruch umfasst sowohl schulische Angebote als auch au?erschulische Betreuung, wie sie h?ufig durch die OGS bereitgestellt wird.

Was gilt im jetzt startenden Schuljahr? Haben Eltern auch schon ein Recht auf einen OGS-Platz?
Tobias Klingelh?fer: Derzeit besteht in den meisten Bundesl?ndern kein genereller Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS. Sie ist meist ein freiwilliges Angebot, das stark von der jeweiligen kommunalen Ausstattung und den vorhandenen Ressourcen abh?ngt. In der Praxis bedeutet das: Gibt es mehr Nachfrage als Pl?tze, haben Eltern leider oft das Nachsehen. Eine rechtliche Handhabe gibt es derzeit in den meisten F?llen nicht.

Was k?nnen berufst?tige Eltern tun, wenn sie heute keinen OGS-Platz bekommen?
Tobias Klingelh?fer: Das ist leider ein h?ufiger und sehr belastender Fall. Zun?chst empfehle ich, die Ablehnung des OGS-Platzes genau zu pr?fen: Wurde sie schriftlich erteilt? Mit welcher Begr?ndung? In manchen Kommunen gibt es bestimmte Auswahlkriterien wie Berufst?tigkeit beider Elternteile oder alleinerziehend. Dann lohnt es sich unter Umst?nden, Widerspruch einzulegen, weil individuelle H?rten vorliegen, die eine rechtliche Pr?fung rechtfertigen k?nnen. Zudem k?nnen Eltern pr?fen, ob alternative Betreuungsangebote bestehen, etwa durch freie Tr?ger oder Betreuungsvereine. Diese sind oft weniger bekannt, k?nnen aber eine wertvolle Unterst?tzung bieten.

Und wenn alle Stricke rei?en? Gibt es rechtliche Wege, doch noch Betreuung zu erstreiten?
Tobias Klingelh?fer: In Ausnahmef?llen, z. B. wenn Eltern durch das Fehlen eines Betreuungsplatzes ihre Erwerbst?tigkeit nachweislich nicht mehr aus?ben k?nnen, kann unter Umst?nden ein sozialrechtlicher Anspruch auf Hilfe zur Betreuung bestehen. Dieser wird ?ber das Jugendamt gepr?ft. Auch hier gilt: Der Einzelfall entscheidet. Wer sich benachteiligt f?hlt, sollte rechtlichen Rat einholen. Allerdings sind gerichtliche Auseinandersetzungen langwierig und keine Garantie auf schnelle Hilfe.

Wie sicher ist denn ein OGS-Platz im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026 und was k?nnen Eltern konkret unternehmen, um sich 2026 einen Platz zu sichern?
Tobias Klingelh?fer: Zwar ist das Gesetz beschlossen, doch in vielen Kommunen fehlt es schlicht an R?umen, Personal und manchmal auch Konzepten, um den zus?tzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Es besteht also die Gefahr, dass es 2026 zwar einen Anspruch auf dem Papier gibt, die praktische Umsetzung aber hakt. Eltern sollten sich also fr?hzeitig informieren, wie der Ausbau in ihrer Region vorangeht, und bei Bedarf aktiv nachfragen. Es ist sicherlich sinnvoll, sich fr?hzeitig ?ber Fristen und Anmeldeverfahren zu informieren. Auch da rate ich, aktiv bei der Schule oder der Kommune nachzufragen.

Die Anmeldung erfolgt meistens online und es werden einige Unterlagen als Nachweis f?r den Betreuungsbedarf ben?tigt, die unter Umst?nden etwas Vorlauf ben?tigen. So z. B. die Bescheinigung des Arbeitgebers ?ber ein Arbeitsverh?ltnis. Falls ein Platz abgelehnt wird, sollte man aber nicht einfach aufgeben, sondern gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Gibt es regionale Unterschiede beim OGS-Angebot?
Tobias Klingelh?fer: Ja, sogar ganz erheblich. Bildung ist L?ndersache und entsprechend unterschiedlich sind die Konzepte und Ausstattungen der Offenen Ganztagsschulen. W?hrend in manchen Bundesl?ndern ein gro?er Teil der Grundschulen OGS-Pl?tze anbietet, sind andere noch im Aufbau. Auch die Qualit?t und der Umfang der Betreuung, beispielsweise ob ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenhilfe oder Freizeitangebote enthalten sind, k?nnen stark schwanken.

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