In Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ist f?r viele internationale Fachkr?fte und Studierende ein attraktives Ziel. W?hrend es f?r Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Staaten meist mit wenigen organisatorischen Schritten m?glich ist, bringt der Weg f?r Menschen aus Drittstaaten deutlich mehr H?rden mit sich. Bereits vor der Einreise m?ssen zahlreiche Formalit?ten gekl?rt werden – von Einkommensnachweisen ?ber das Visum bis hin zur Krankenversicherung.
Immerhin haben besonders Fachkr?fte unter 45 Jahren mit einem in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss sehr gute Chancen, hier eine Anstellung zu finden. Wer bereits Deutschkenntnisse hat und ein konkretes Jobangebot mitbringt, kommt meist am schnellsten ins Land.
F?r alle, die arbeiten wollen, sind die Bedingungen allgemein recht gro?z?gig: Bis zu sechs Monate darf man zur Jobsuche in Deutschland bleiben, in dieser Zeit bis zu zehn Stunden pro Woche probearbeiten oder einen Intensiv-Deutschkurs mit 18 Stunden pro Woche besuchen. Wer dagegen erst einmal studieren m?chte, bewirbt sich direkt an einer deutschen Hochschule. Mit einer Zusage und einem gesicherten Lebensunterhalt steht der Einreise meistens nichts im Weg.
Ohne Visum geht es f?r die meisten Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten trotzdem nicht. Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, braucht in der Regel ein nationales Visum (Typ D). Das gilt f?r Arbeiten, Studieren oder eine qualifizierte Ausbildung. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach dem Aufenthaltszweck. Eine g?ltige Krankenversicherung ist jedoch immer eine Voraussetzung f?r die Erteilung eines Visums.
KRANKENVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND: EIN MUSS AUCH F?R AUSL?NDISCHE G?STE
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – auch f?r ausl?ndische G?ste. Wer sich l?nger im Land aufh?lt, muss l?ckenlos versichert sein. Doch bereits f?r die Einreise ist eine g?ltige Krankenversicherung Pflicht. Und genau hier zeigt sich oft die erste H?rde: Viele deutsche Krankenkassen schlie?en Vertr?ge erst mit Personen ab, die bereits in Deutschland leben und offiziell gemeldet sind. Und normale Reisekrankenversicherungen reichen als Nachweis meist nicht aus, vor allem wenn sie zeitlich begrenzt sind. Deshalb ist eine private Incoming-Krankenversicherung eine praktische und bew?hrte L?sung. Sie l?sst sich bereits vor der Einreise unkompliziert und ohne zus?tzlichen b?rokratischen Aufwand abschlie?en.
Je nach dem Aufenthaltszweck und Dauer kann diese Versicherung nur f?r die ersten Monate gelten oder den gesamten Aufenthalt abdecken. Die Incoming-Versicherung eignet sich besonders gut f?r Aufenthalte wie Sprachkurse oder die Suche nach Arbeit und reicht f?r die Visa-Erteilung in der Regel aus, sofern sie allen Anforderungen der deutschen Beh?rden entspricht. Die Anforderungen an die Krankenversicherung k?nnen je nach Botschaft etwas unterschiedlich sein. Diese umfassen aber meist eine Mindestdeckungsdauer von drei bis sechs Monaten, eine Versicherungssumme von mindestens 30.000 Euro, Leistungen f?r Notfallversorgung, station?re Behandlungen und unvorhergesehene medizinische Kosten sowie eine G?ltigkeit f?r Deutschland und den gesamten Schengen-Raum.
Ein passender Anbieter ist hier beispielsweise TravelSecure. Die Incoming-Versicherung von TravelSecure erf?llt die offiziellen Vorgaben und gilt exakt f?r den Zeitraum des Aufenthalts bis zu einem Jahr. Abgerechnet wird dabei taggenau – nicht mehr und nicht weniger. Da sie im gesamten Schengen-Raum g?ltig ist, eignet sie sich auch gut f?r Reisen innerhalb Europas. In Deutschland und anderen EU-L?ndern werden ausl?ndische G?ste dabei als Privatpatienten behandelt.
Mehr zur Incoming-Versicherung
Man sollte jedoch bedenken, dass die Krankenversicherung f?r das Einreisevisum nicht identisch mit der Versicherung ist, die f?r einen l?ngeren Aufenthalt erforderlich ist. Die Incoming-Versicherung reicht f?r die Anfangszeit in der Regel v?llig aus. F?r das Arbeiten oder Studieren in Deutschland wird anschlie?end eine Krankenversicherung ben?tigt, die den Aufenthalt langfristig absichert. Das kann entweder eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung sein, die eine bedingungslose Aufnahme best?tigt.
Auch als Nicht-EU-B?rger kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) m?glich sein. Eine Versicherungspflicht besteht meist bei sozialversicherungspflichtiger Besch?ftigung, Beginn einer Berufsausbildung oder bei Aufnahme eines Studiums. Ausnahmen gelten etwa f?r Studierende ?ber 30 Jahre oder an nicht staatlich anerkannten Hochschulen, die nicht im Studententarif versichert werden k?nnen, aber eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen k?nnen. Teilnehmer an Sprach- oder Vorbereitungskursen sind dagegen noch nicht regul?r immatrikuliert und m?ssen daher bis zum Studienbeginn oder Arbeitsantritt ?ber eine Incoming-Versicherung abgesichert sein.
Eine private Krankenversicherung (PKV) ist f?r bestimmte Aufenthaltszwecke und Personengruppen sinnvoll oder sogar notwendig. Spezielle Tarife bieten private Anbieter beispielsweise f?r Gastwissenschaftler oder Arbeitnehmer mit hohem Einkommen an. Eine PKV ist erforderlich, wenn kein Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung besteht, das Einkommen ?ber der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr (Stand 2025) liegt oder Studierende nicht mehr in die studentische GKV aufgenommen werden k?nnen, etwa wegen Alters oder Studienform.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Aufnahme einer T?tigkeit oder eines Studiums in Deutschland ist f?r internationale Fachkr?fte und Studierende gut machbar, sofern sie die f?r die Einreise erforderlichen Kriterien wie ein Stellenangebot, einen Studienplatz, eine g?ltige Krankenversicherung und gesicherten Lebensunterhalt nachweisen k?nnen.
F?r die Einreise nach Deutschland ist eine g?ltige Krankenversicherung Pflicht, und dies unabh?ngig vom jeweiligen Aufenthaltszweck. Besonders f?r die erste Zeit bietet sich eine sogenannte Incoming-Versicherung an. Sie erf?llt die g?ngigen Anforderungen f?r das Visum, kann bereits im Heimatland abgeschlossen werden und deckt Aufenthalte von mehreren Monaten ab.
Allerdings ersetzt sie nicht die Krankenversicherung, die f?r einen l?ngeren Aufenthalt in Deutschland erforderlich ist. Wer studiert oder arbeitet, muss sp?testens ab Studienbeginn bzw. Besch?ftigungsstart eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nachweisen. Welche Versicherungsform infrage kommt, h?ngt unter anderem vom Alter, Aufenthaltsstatus und Einkommen ab
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