Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsst?rkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 suchen deutsche Unternehmen noch Orientierung bei der praktischen Umsetzung der neuen Barrierefreiheitspflichten. Die zentrale Markt?berwachungsbeh?rde der L?nder (MLBF) mit Sitz in Magdeburg befindet sich noch im Aufbau, da der erforderliche Staatsvertrag schrittweise von den Bundesl?ndern ratifiziert wird.
„Viele Unternehmen sind verunsichert und untersch?tzen die Dringlichkeit“, erkl?rt Alexander Buchanan, Gesch?ftsf?hrer der Stuttgarter Agentur barrierefrei-digital.net und Experte f?r digitale Barrierefreiheit. „W?hrend die Markt?berwachungsbeh?rde noch im Aufbau ist, laufen bereits erste Abmahnungen. Unternehmen m?ssen jetzt handeln, bevor es teuer wird.“
Der Aufbau erfolgt stufenweise: Von den 16 Bundesl?ndern haben bislang 13 den Staatsvertrag zur Errichtung der MLBF ratifiziert. Die verbleibenden L?nder befinden sich noch im Ratifizierungsprozess. Bis zur vollst?ndigen Etablierung der zentralen Beh?rde koordinieren die einzelnen L?nder die Markt?berwachung – eine ?bergangsl?sung, die Unternehmen Planungssicherheit bietet.
„W?hrend viele Unternehmen noch z?gern und auf Klarheit warten, laufen bereits erste Abmahnverfahren. Das BFSG gilt verbindlich f?r alle B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder ?ber 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln“, so der Barrierefreiheit-Experte.
Besonders Unternehmen in Baden-W?rttemberg haben gute Voraussetzungen, betont Buchanan. Das Land hat den Staatsvertrag bereits im M?rz ratifiziert und zeigt damit seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung. ?ber 10 Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum sind von einer Schwerbehinderung betroffen und profitieren von barrierefreien Websites – eine wichtige Zielgruppe f?r zukunftsorientierte Unternehmen.
Die Stuttgarter Digitalagentur beobachtet seit Inkrafttreten des BFSG eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Barrierefreiheit-Audits und technischen Umsetzungen. „Website-Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Google-Rankingfaktor und erweitert nachweislich die Zielgruppe“, erkl?rt der Experte. Bei Verst??en drohen Bu?gelder bis zu 100.000 Euro oder sogar die Untersagung der Website.
Unternehmen, die jetzt handeln, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden teure Nachbesserungen unter Zeitdruck. „Die technische Umsetzung dauert je nach Website-Umfang mehrere Wochen. Wer zu sp?t startet, riskiert Bu?gelder und Abmahnungen w?hrend der Umsetzungsphase“, warnt Buchanan.
Kostenloser Barrierefreiheit-Check verf?gbar
Unternehmen k?nnen unter barrierefrei-digital.net einen kostenlosen Erstcheck ihrer Website auf Barrieren durchf?hren lassen und sich ?ber die BFSG-Anforderungen informieren.
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