Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es f?r Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, jetzt ernst wird. Nachdem sie lange Jahre eine Schonfrist erhalten haben, m?ssen sie diese ab dem 01.01.2025 beim Finanzamt melden. F?r die Meldung gilt noch eine ?bergangsfrist bis zum 31.Juli 2025.
Geltungsbereich: Die Meldepflicht betrifft alle elektronischen Kassensysteme und ?hnliche Aufzeichnungssysteme, die in Unternehmen eingesetzt werden.
Fristen: Ab wann gilt die Meldepflicht f?r Kassensysteme in Friseursalons?
F?r Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, gilt eine Frist von einem Monat. F?r Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine Nachmeldefrist bis zum 31. Juli 2025. Die Meldung umfasst Informationen wie die Art des Kassensystems, die verwendete technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Seriennummern und Anschaffungsdaten. Die Meldung erfolgt elektronisch ?ber das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle.
Zweck der Meldung
Die Meldepflicht soll die Transparenz und Sicherheit in der Buchf?hrung erh?hen sowie Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verhindern. Sie besteht unabh?ngig davon, ob das Kassensystem bereits mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet ist oder nicht.
„Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um Bu?gelder zu vermeiden. Unternehmen sollten sich deshalb fr?hzeitig ?ber die genauen Anforderungen und den Ablauf der elektronischen Meldung informieren“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz und erg?nzt: „Eine offene Ladenkasse ist auch 2025 in Deutschland grunds?tzlich noch erlaubt. Es gibt keine allgemeine Registrierkassenpflicht, die Unternehmen zwingt, ein elektronisches Kassensystem zu verwenden.“
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Schreiben vom 28. Juni 2024,
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.html
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