Essen – Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbeh?rden der L?nder h?tten die im Jahr 2024 durchgef?hrten Umsatzsteuer-Sonderpr?fungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro bei der Umsatzsteuer gef?hrt. Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, gibt jedoch zu bedenken, dass die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderpr?fern an allgemeinen Betriebspr?fungen oder an den Pr?fungen der Steuerfahndung in diesem Mehrergebnis nicht enthalten sind.
Das Bundesfinanzministerium f?hrt hierzu weiter aus:
– Umsatzsteuer-Sonderpr?fungen werden unabh?ngig vom Turnus der allgemeinen Betriebspr?fung und ohne Unterscheidung der Gr??e der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderpr?fungen durchgef?hrt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderpr?fer eingesetzt.
– Jeder Pr?fer f?hrte im Durchschnitt 39 Sonderpr?fungen durch. Dies bedeutet f?r jeden eingesetzten Pr?fer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund einer Million Euro.
„Es w?re interessant zu wissen, wie viel von diesen rechnerischen Mehrergebnissen letztendlich tats?chlich in die Kassen des Fiskus flie?t, nachdem gegen das jeweilige Mehrergebnis erfolgreich Gerichtsverfahren gef?hrt wurden oder nach Insolvenzen und/oder Zahlungsunf?higkeit des gepr?ften Unternehmens“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: BMF online(lb) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2025-06-19-ust-sonderpruefungsergebnisse-2024.html
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