BGH macht Ernst im Cum-Ex-Skandal – Millionenstrafen für Fondsmanager rechtskräftig

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung zweier Fondsmanager im Zusammenhang mit „Cum-Ex-Gesch?ften“ best?tigt hat. (BGH, Beschluss v. 27.05.2025 – 1 StR 364/24)

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die beiden Angeklagten als Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe im Jahr 2010 neben anderen gesondert Verfolgten daran beteiligt, mittels eines von der Hamburger Varengold Bank aufgelegten Publikumsfonds au?erb?rsliche Future-Kontrakte mit einem Leerverk?ufer rund um den Dividendenstichtag abzuschlie?en. Anschlie?end lie?en sie sich ?ber eine Depotbank durch unrichtige Angaben vom zust?ndigen Finanzamt die zuvor nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und den Solidarit?tszuschlag in H?he von insgesamt ca. 92 Millionen Euro anrechnen und „erstatten“. (sog. Cum-ex-Gesch?fte).

„Die beiden Angeklagten gaben als vetoberechtigte Partner der Duet-Gruppe gr?nes Licht f?r die Durchf?hrung der Cum-Ex-Gesch?fte und sorgten anschlie?end f?r die Einwerbung von Anlegergeldern, den Abschluss von Kreditvertr?gen und die Vereinbarungen mit der Leerverk?uferseite ?ber die Aktienoptionsgesch?fte sowie deren Umsetzung“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz. F?r ihre Tatbeteiligung erhielten die beiden Angeklagten vereinbarungsgem?? jeweils einen Betrag in H?he von ca. 1,9 Millionen Euro, welchen das Landgericht im Urteil eingezogen hat.

Die Steuerbeh?rden konnten bei der antragstellenden Depotbank des Publikumsfonds zwischenzeitlich einen Betrag in H?he des Steuerschadens von ca. 92 Millionen Euro sichern. Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und zwar den Angeklagten G. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. „Der BGH hat die auf Sach- und Verfahrensr?gen gest?tzten Revisionen verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskr?ftig“, f?gt Steuerberater Roland Franz hinzu.

Quelle: BGH, Pressemitteilung v. 01.07.2025 (il)

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