Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass seit dem 5. Oktober 2025 bei allen Banken ein Abgleich von Zahlungsempf?nger und IBAN erfolgt.
Abweichende Angaben k?nnen k?nftig zu folgendem Ergebnis f?hren:
-Stimmen Empf?ngername und IBAN ?berein, geht die Zahlung ohne Probleme durch („Match“).
-Stimmen Empf?ngername und IBAN nahezu ?berein, bspw. sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem „Close Match“. In diesem Fall wird neben dem Pr?fergebnis auch der Empf?ngername, der bei der Bank hinterlegt ist, zur?ckgeliefert.
-Weicht der Empf?ngername von dem bei der Bank hinterlegten Empf?ngernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen („No Match“).
„Diese Pr?fung geht einher mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb weniger Sekunden durchgef?hrt. Die Pr?fung wird zur Betrugspr?vention eingesetzt und kommt sowohl bei Echtzeitzahlungen als auch bei normalen SEPA-?berweisungen zum Einsatz“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.
F?r B?rger bzw. Steuerzahler sowie f?r Unternehmen bedeutet das:
Bei ?berweisungen an die Finanzverwaltung in NRW muss k?nftig immer der Name des zust?ndigen Finanzamts als Empf?nger angegeben werden.
Was ?ndert sich bei der Steuerzahlung?
– Pflicht zum Abgleich: Banken pr?fen automatisch, ob der Empf?ngername und die IBAN zusammenpassen.
– Richtiger Empf?nger: Bitte geben Sie den vollst?ndigen Namen Ihres zust?ndigen Finanzamts als Empf?nger an (z. B. „Finanzamt D?sseldorf-Mitte“).
– Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Gro?- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zust?ndige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.
Das gilt nur f?r NRW!
Steuerberater Roland Franz betont, dass andere Bundesl?nder andere Regularien haben: „In Th?ringen beispielsweise wird anstelle der Benennung der jeweiligen Beh?rde der Zahlungsempf?nger in allen F?llen „Freistaat Th?ringen“ sein. Informieren Sie sich daher bitte bei der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes.“
Eine Alternative ist das SEPA-Lastschriftmandat
Beim SEPA-Lastschriftmandat wird der Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht – sicher und vor allem fristgerecht. Der Antrag ist online auf der jeweiligen Website der jeweiligen Landesfinanzverwaltung zu finden. F?r NRW lautet diese: https://www.finanzamt.nrw.de/zahlung.
Roland Franz r?t, sich bei individuellen Fragen zu ?berweisungen direkt an die Hausbank zu wenden.
Quellen und Fundstellen:
– Finanzverwaltung NRW: https://www.finanzamt.nrw.de/IBAN
– Th?ringer FinMin, Pressemitteilung v. 19.9.2025 (lb)
– NWB-Verlag: VAAAK-00002
Keywords:Roland Franz ?berweisung Finanzamt Zahlungsempf?nger
Powered by WPeMatico