Das GaF?G schafft ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch f?r Kinder im Grundschulalter, eine ganzt?gige Betreuung und F?rderung an allen Werktagen zu erhalten.
Was steckt hinter dem Gesetz zur ganzt?gigen F?rderung von Kindern im Grundschulalter (GaF?G)?
Das GaF?G schafft einen Rechtsanspruch f?r Kinder im Grundschulalter, zun?chst in der Klasse 1, eine ganzt?gige Betreuung und F?rderung an allen Werktagen zu erhalten.
Konkret:
An f?nf Werktagen (Montag bis Freitag) wird ein t?glicher Betreuungsumfang von acht Stunden angestrebt, inklusive Unterrichtszeit.
Der Anspruch gilt auch in Ferienzeiten – je nach Bundesland k?nnen kurze Schlie?zeiten von bis zu 4 Wochen vorgesehen sein.
In den Folgejahren wird die Anspruchsberechtigung auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet – fl?chendeckend soll ab etwa Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4 abgedeckt sein.
Der Bund unterst?tzt mit Investitionen und F?rdermitteln, damit die notwendige Infrastruktur schafft wird.
Gef?rdert werden sowohl Betriebsmittel als auch bauliche Umbauma?nahmen an Sportst?tten.
F?r Personal- und weitere laufende Kosten stehen L?ndern, Kommunen und Schulen bis 2029 insgesamt 2,49 Mrd. EUR und ab 2030 1,3 Mrd. EUR pro Jahr zur Verf?gung.
Das hei?t: Es entsteht ein gro?er Bedarf an qualifizierten Betreuungskonzepten, Kooperationspartnern und Angeboten in der Nachmittagsbetreuung f?r Grundschulkinder.
Welche Chancen ergeben sich f?r Vereine?
F?r Vereine – insbesondere solche mit Sport-, Gesundheits- oder Bewegungsangeboten – ergeben sich durch das GaF?G spannende M?glichkeiten. Hier sind die wichtigsten Vorteile im ?berblick:
Neue Kooperations- und Angebotsfelder
Vereine k?nnen sich aktiv in die Umsetzung der Ganztagsbetreuung einbringen, etwa als externer Partner f?r Nachmittags- und Bewegungsangebote.
Fachkr?ftepotenzial durch dual Studierende
Der Vereinsalltag lebt von motivierten Mitarbeitenden – hier kann die DHfPG ins Spiel kommen:
Vereine k?nnen mit dual Studierenden der Hochschule zusammenarbeiten – z.B. ?ber Ausleihe an Schulen, Kommunen oder Kinderg?rten.
Dual Studierende im Studiengang Gesundheitsmanagement durchlaufen zus?tzlich die Module „Sportpraxis 1-3“ f?r den Ganztag und k?nnen so fr?hzeitig in Schulen, Kommunen und Vereinen eingesetzt werden, um Personal zu entlasten und neue Impulse in Bewegung und Gesundheit zu bringen. F?r den Verein hei?t das: Unterst?tzung im Tagesgesch?ft, neue Impulse, gr??ere Sichtbarkeit.
Steigerung von Sichtbarkeit und Attraktivit?t
Wenn Ihr Verein als Kooperationspartner in der Ganztagsbetreuung aktiv wird:
Erh?hen Sie Ihre Sichtbarkeit in Schule, Kommune und Familien.
Netzwerken Sie mit Schulen und kommunalen Einrichtungen – das st?rkt Ihre regionale Pr?senz.
Mitgliedergewinnung wird leichter: Eltern und Kinder lernen Ihr Angebot kennen, Studierende und Mitarbeitende werden Teil Ihrer Vereinsstruktur.
Qualit?tssicherung im Angebot
Durch Kooperation mit Schulen oder Ganztagsangeboten wird der Verein Teil eines gr??eren, qualit?tsorientierten Angebots. Das unterstreicht Ihre Professionalit?t und st?rkt langfristig Ihre Rolle als wichtiger Anbieter im Freizeit- und F?rderbereich.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dhfpg.de
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