Der aktuelle Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen, bei dem zahlreiche Schlie?f?cher gewaltsam ge?ffnet wurden, hat viele Menschen verunsichert. Schmuck, Gold, M?nzen oder wichtige Dokumente gelten im Bankschlie?fach eigentlich als besonders sicher verwahrt. Doch der Fall zeigt: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Die ARAG Experten erkl?ren, worauf Kunden achten sollten, wer im Schadensfall haftet und wie sich Risiken minimieren lassen.
Warum ?berhaupt ein Bankschlie?fach?
Viele Menschen m?chten wertvolle oder unersetzliche Dinge nicht zu Hause aufbewahren. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Inflation gewinnen Sachwerte wie Gold oder Schmuck an Bedeutung. Bankschlie?f?cher gelten nach wie vor als eine der sichersten M?glichkeiten zur Aufbewahrung, da sie sich in sogenannten Wertschutzr?umen befinden, die mit moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sein m?ssen.
Gibt es Unterschiede bei Schlie?f?chern?
Schlie?f?cher werden nicht nur von Banken und Sparkassen, sondern auch von spezialisierten privaten Anbietern angeboten. Die grundlegenden Anforderungen sind vergleichbar, Unterschiede bestehen jedoch bei Sicherheitsstandards, Versicherungsschutz und Kosten. Vorsicht ist bei besonders g?nstigen Angeboten geboten: Niedrige Mieten k?nnen auf Einsparungen bei Technik oder Versicherung hindeuten. Verbraucher sollten sich daher genau informieren, welche Sicherheitsma?nahmen vorhanden sind und welche Versicherung im Preis enthalten ist.
Wie sicher sind Wertschutzr?ume?
Viele Anbieter werben mit dem sogenannten VdS-Standard (Verband der Sachversicherer). Dieser existiert allerdings in unterschiedlichen Stufen, die sich erheblich im Umfang der geforderten Alarm- und ?berwachungstechnik unterscheiden. Nach der Rechtsprechung reicht ein Mindeststandard nicht immer aus. Gerichte verlangen bei ausgewiesenen Wertschutzr?umen regelm??ig eine umfassende Sicherung nach dem anerkannten Stand der Technik, etwa durch Lichtschranken, Bewegungsmelder, K?rperschallsensoren und Video?berwachung. Fehlen solche Ma?nahmen, kann das f?r den Anbieter teuer werden (Landgericht Hamburg, Az.: 330 O 127/22 und 330 O 348/22; Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Wer haftet bei Einbruch?
Kommt es, wie aktuell in Gelsenkirchen, zu einem Einbruch, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Grunds?tzlich gilt laut ARAG Experten: Verletzt das Geldinstitut seine Obhuts- oder Aufkl?rungspflichten oder sorgt es nicht f?r eine ausreichende Sicherung, haftet es f?r den entstandenen Schaden. In diesem Fall greift in der Regel die Versicherung der Bank oder des Anbieters. Entscheidend ist jedoch die H?he der Deckungssumme. Wer besonders hohe Werte lagert, sollte pr?fen, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist oder ob die Hausratversicherung den Inhalt des Schlie?fachs einschlie?t. Aber Achtung: Auch hier gibt es meist Wertgrenzen. Ebenso sollte gepr?ft werden, ob eine Versicherung des Schlie?fachinhalts etwa gegen Blitzschlag, Explosion oder Feuer im Mietpreis enthalten ist.
Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, der zeigt, wie weit die Haftung gehen kann: Eine Bank hatte einem Kunden mit gef?lschtem Ausweis Zugang zum Tresorraum gew?hrt und ihn dort unbeaufsichtigt gelassen. Der Mann brach gemeinsam mit Komplizen zahlreiche Schlie?f?cher auf. Die Bank musste der gesch?digten Kundin nicht nur die nachweislich gelagerten 65.000 Euro ersetzen, sondern auch entgangene Zinsen zahlen (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).
Auch in einem anderen Fall haftete das Geldinstitut unbegrenzt, weil es seiner Pflicht zur sogenannten tresorm??igen Sicherung nicht angemessen nachgekommen war und rund 650 Schlie?f?cher aufgebrochen worden waren. Die T?ter waren mit einem Kernbohrer aus einer Wohnung, die ?ber dem Schlie?fachraum lag, eingedrungen und hatten eine mehrere Millionen schwere Beute gemacht (LG Hamburg, Az.: 330 O 127/22, 263/22 und 348/22).
Versicherung zahlt nur bei Nachweis
Unabh?ngig von der Haftungsfrage gilt: Ohne Nachweis kein Geld. Versicherungen leisten nur, wenn der Kunde belegen kann, was sich im Schlie?fach befunden hat. Es ist daher empfehlenswert, Inventarlisten und – vor allem bei Erbst?cken – Fotos anzufertigen und Kaufbelege aufzubewahren. Bargeld ist zwar grunds?tzlich erlaubt, aber problematisch: Die genaue Summe l?sst sich im Schadenfall oft kaum beweisen, weshalb die ARAG Experten davon abraten, gr??ere Bargeldbetr?ge im Schlie?fach zu lagern.
Was sollten Betroffene tun?
Die ARAG Experten raten betroffenen Schlie?fach-Kunden, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch s?mtliche Versicherungen, z. B. die Schlie?fachversicherung des Geldinstituts sowie die eigene Hausratversicherung, sollten unverz?glich informiert werden. Gibt es Probleme bei der Regulierung oder liegt der Schaden h?her als versichert, raten die ARAG Experten, sich juristischen Rat zu holen.
Wer darf ein Schlie?fach mieten – und was darf hinein?
Ein Schlie?fach kann grunds?tzlich jeder voll gesch?ftsf?hige Erwachsene anmieten, auch ohne ein Konto beim Geldinstitut zu f?hren. Dann f?llt allerdings oft ein Aufpreis auf die Geb?hren an. Verboten ist die Lagerung bestimmter Gegenst?nde, etwa Waffen, Munition, Drogen, radioaktiver Stoffe oder Lebewesen.
Der Inhalt des Schlie?fachs ist laut ARAG Experten grunds?tzlich Privatsache. Weder Bank noch Beh?rden d?rfen ohne Zustimmung Einblick nehmen. Ausnahmen gelten bei Erbf?llen sowie Pf?ndungen und Vollstreckungen. Zudem m?ssen Kreditinstitute die Anmietung von Schlie?f?chern an die Finanz?mter melden, nicht aber deren Inhalt.
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