Die Bundesregierung will das Geb?udeenergiegesetz (GEG) ?berarbeiten und daf?r bis Ende Januar Eckpunkte vorlegen. Ende Februar will das Kabinett dann die Reform beschlie?en. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begr??t diesen Schritt, warnt jedoch vor Halbherzigkeit: „Die Sanierungsquote stagniert seit Jahren unter einem Prozent. Das liegt auch an den Millionen Eigentumswohnungen, die bei der unseligen GEG-Reform der Ampel au?er Acht gelassen wurden, obwohl sie 25 Prozent des Geb?udebestands ausmachen“, erkl?rt BVI-Pr?sident Thomas Meier. Anl?sslich seines Jahresauftakttreffens am 22. und 23. Januar 2026 in M?nster macht der Verband deshalb noch einmal seine Position deutlich.
Eine neuerliche Novellierung des GEG bietet die Chance, die l?ngst ?berf?lligen Korrekturen vorzunehmen, damit die Energiewende auch im Geb?udebestand sozialvertr?glich und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. „Doch daf?r darf die Politik keine halben Sachen machen“, mahnt Meier im Vorfeld der M?nsteraner Verwalterkonferenz, zu der hunderte Unternehmer aus der Immobilienwirtschaft erwartet werden.
Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Das neue Geb?udemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Aber schon jetzt hei?t es aus Regierungskreisen, dass wichtige Grunds?tze wohl nicht ge?ndert w?rden. Dabei bed?rfen aus Sicht des BVI einige Aspekte im Gesetz weit mehr als blo?er Sch?nheitskorrekturen: „F?r Deutschlands Wohnungseigent?mergemeinschaften sind die Heizungsl?sungen, die das GEG derzeit f?r Mehrfamilienh?user vorsieht, entweder nicht praxistauglich, au?erordentlich teuer oder nur mit hohem Aufwand zu realisieren“, kritisiert Meier. „Um das zu ?ndern, braucht es eine entschlossene Reform, die die Belange Wohnungseigent?mer ber?cksichtigt und mit den bisherigen Absurdit?ten vor allem beim Heizungstausch konsequent aufr?umt.“
1. Zwangsaustausch intakter Heizungen mit negativem Klimaeffekt
Zu diesen Absurdit?ten z?hlt aus Sicht des BVI vor allem der Zwangsaustausch intakter Heizungen. Das GEG verpflichtet derzeit Wohnungseigent?mer, funktionierende Heizungen allein aufgrund ihres Alters auszutauschen. Gleiches gilt f?r Sch?den an Teilbereichen: Ist nur eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Geb?ude irreparabel defekt, m?ssen Immobilienverwaltungen den Austausch der gesamten Anlage planen. „Klimaschonend ist das nicht“, beanstandet Meier. Ein Komplettaustausch verursache zus?tzliche CO-Emissionen durch Produktion, Transport und Einbau neuer Anlagen und verschlechtere kurzfristig sogar die Klimabilanz. F?r Wohnungseigent?mergemeinschaften bedeute das hohe Kosten ohne unmittelbaren ?kologischen Nutzen.
2. Theoretische Technologieoffenheit, faktischer W?rmepumpenzwang
Auch bei der Technologieoffenheit sieht der BVI Handlungsbedarf. Zwar l?sst das Gesetz formal mehrere Heiztechnologien zu, politisch werde jedoch suggeriert, die W?rmepumpe sei die bevorzugte L?sung. In ?lteren, unsanierten Geb?uden ist die Umr?stung jedoch h?ufig teuer und technisch komplex. „Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass 2024 nur 4,4 Prozent aller Bestandswohnungen mit W?rmepumpen beheizt wurden“, erkl?rt Meier. Diese Stagnation halte an, denn andere CO2-freundliche Systeme seien oft schwer realisierbar – etwa wegen Genehmigungsfragen, fehlender Infrastruktur oder Platzmangel, zum Beispiel f?r einen Pelletbunker. „Auch Fernw?rme oder Wasserstoff sind vielerorts auf absehbare Zeit nicht verf?gbar“, bem?ngelt Meier. Stattdessen sollte aus Sicht des BVI st?rker die Geb?udeh?lle in den Mittelpunkt r?cken: „Eine bessere D?mmung kann bis zu 60 Prozent Heizenergie sparen.“ Ein solcher Ansatz f?hre eher zum Ziel als Investitionen in ungeeignete Heizsysteme.
3. F?rderung ohne Planungssicherheit
Anlass zu Kritik gibt zudem die derzeitige F?rderpolitik. St?ndige ?nderungen, komplizierte Verfahren und unklare Zust?ndigkeiten machen es Eigent?mergemeinschaften schwer, finanzielle F?rdermittel zu nutzen. Dazu kommt die Unsicherheit, ob eine Sanierungsma?nahme ?berhaupt gef?rdert wird, denn ein eigenes Programm f?r das Wohnungseigentum fehlt: „Selbst mit F?rderung bleiben oft hohe Eigenanteile im f?nf- bis sechsstelligen Bereich“, f?hrt Meier aus. Das ?berfordere die R?cklagen vieler Eigent?mer. Abhilfe k?nne nur ein F?rderprogramm schaffen, das auf die hohe Kostenlast und die langwierigen Entscheidungsprozesse von Wohnungseigent?mergemeinschaften zugeschnitten sei.
Pl?doyer f?r mehr Praxistauglichkeit
Wie weit sich das neue Geb?udemodernisierungsgesetz vom aktuellen GEG unterscheiden wird, wird nicht nur auf der bevorstehenden M?nsteraner Verwalterkonferenz, sondern auch in den kommenden Wochen und Monaten hei? diskutiert werden. Klar ist f?r den BVI schon jetzt: Mit kosmetischen Korrekturen ist es bei der Reform nicht getan. „Deutschlands Immobilienverwalter stehen bereit, die Energiewende im Geb?udebestand voranzubringen. Doch die Instrumente m?ssen praxistauglich und sozialvertr?glich sein“, macht Meier unmissverst?ndlich deutlich. „Notwendig ist ein entschlossener Neustart, der Fehlkonstruktionen beseitigt, gesetzliche Vorgaben konsequent vereinfacht und endlich verl?ssliche F?rderbedingungen f?r Wohnungseigent?mergemeinschaften schafft.“
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