9. MaRisk-Novelle: Begründungslogik statt Regel-Checkliste

Fokus auf SNCI: Die Aufsicht st?rkt die Eigenverantwortung der Banken. Erfahren Sie alles zu neuen Institutsklassen, DORA-Schnittstellen und ESG-Regeln.

Die deutsche Bankenaufsicht steht vor einer Z?sur. Mit der f?r Anfang 2026 angek?ndigten 9. MaRisk-Novelle vollzieht die BaFin einen grundlegenden Kurswechsel: Weg von der starren „Checkbox-Compliance“, hin zu einer prinzipienbasierten Aufsichtslogik.

Der Kern der Reform: Eigenverantwortung statt Formularwesen
Das zentrale Leitmotiv der Novelle ist die pr?fbare Begr?ndungskette. Institute sollen k?nftig nicht mehr nur Detailvorgaben mechanisch abarbeiten, sondern aktiv darlegen, warum ihre gew?hlten Ma?nahmen angesichts ihres individuellen Risikoprofils angemessen sind.

1. Die neue Institutsklassifizierung
Ein Herzst?ck der Novelle ist die formale Differenzierung nach Gr??e und Komplexit?t. Dies schafft die notwendige Transparenz f?r echte Proportionalit?tserleichterungen:

Sehr kleine Institute (bis 1 Mrd. EUR Bilanzsumme): Genie?en maximale Erleichterungen. Der Fokus liegt hier strikt auf wesentlichen Risiken, gest?tzt durch die neue 5%-Wesentlichkeitsschwelle im Risikodeckungspotenzial (RDP).

Kleine Institute / SNCI (1 bis 5 Mrd. EUR Bilanzsumme): Profitieren von deutlichen Vereinfachungen. Sie k?nnen verst?rkt auf Verbundl?sungen zur?ckgreifen, m?ssen jedoch die Angemessenheit ihrer Prozesse besonders sorgf?ltig dokumentieren.

Gro?e Institute (ab 5 Mrd. EUR Bilanzsumme): Unterliegen dem vollen MaRisk-Umfang. Hier steht der konzeptionelle Umbau auf die Prinzipiensteuerung sowie eine stringente Modellvalidierung im Vordergrund.

2. Strategische Handlungsfelder
Abgrenzung: MaRisk vs. DORA
Die Novelle bereinigt regulatorische Doppelungen und trennt das Drittparteienmanagement scharf:

DORA ist exklusiv zust?ndig f?r alle IKT-Risiken, digitale Resilienz und IKT-Drittparteien.

MaRisk (AT 9) bleibt der verbindliche Rahmen f?r sonstige Auslagerungen (z. B. Kreditbearbeitung oder Zahlungsverkehr) sowie f?r die ?bergeordnete Governance.

ESG-Integration: Substanz vor Formalismus
Nachhaltigkeitsrisiken werden systematischer in die Risikoinventur integriert. Besonders f?r kleinere H?user gilt das Prinzip der Verh?ltnism??igkeit. Risiken, die unterhalb von 5 % des Risikodeckungspotenzials (RDP) liegen, k?nnen k?nftig in deutlich vereinfachten Verfahren behandelt werden.

Stresstesting: Signifikante Entlastung
Die Aufsicht reduziert die Komplexit?t im Stresstesting sp?rbar:

In der Regel sind nur noch 3 bis 5 Stresstests pro Jahr vorgesehen.

F?r kleine Institute (SNCI) k?nnen inverse Stresstests entfallen oder durch einfache qualitative Analysen ersetzt werden.

3. Road-Map zur Umsetzung
Die Vorbereitungsphase sollte unmittelbar mit dem Erscheinen des Konsultationsentwurfs im ersten Quartal 2026 starten:

Gap-Analyse (Q1/Q2 2026): Systematischer Abgleich der bestehenden Prozesse mit der neuen Prinzipienlogik.

Proportionalit?ts-Check: Identifikation nutzbarer Erleichterungen, wie etwa der Funktionenb?ndelung von Compliance- und Auslagerungsbeauftragten.

Aufbau der Begr?ndungshistorie: Fr?hzeitige Dokumentation, warum gew?hlte Vereinfachungen f?r das Institut sicherheitsrelevant tragbar und angemessen sind.

Wichtig: Proportionalit?t ist kein „Freifahrtschein“. Die gewonnene Freiheit bei der Umsetzung muss durch eine h?here Qualit?t in der Argumentation gegen?ber der Aufsicht kompensiert werden.

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