Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm die degressive AfA f?r bewegliche Wirtschaftsg?ter des Anlageverm?gens befristet wieder eingef?hrt wurde.
Es gilt die degressive Abschreibung beziehungsweise f?r die degressive Buchwertabschreibung steuerlich
– f?r bewegliche Wirtschaftsg?ter des Anlageverm?gens,
– die in der Zeit nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden bzw. werden,
– in H?he des 3,0-fachen des linearen Abschreibungssatzes bis maximal 30 Prozent.
„Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird die Abschreibung mit dem 3,0-fachen und maximal 30 Prozent des linearen Abschreibungssatzes berechnet. In den folgenden Jahren wird dieser Prozentsatz anschlie?end vom jeweiligen Buchwert berechnet“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Ein Praxis-Beispiel f?r die Berechnung der degressiven AfA:
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer kauft im August 2025 einen Kopierer f?r 4.900 Euro (netto), den er gem?? der amtlichen Abschreibungstabelle ?ber 7 Jahre abschreiben muss.
Die degressive Abschreibung berechnet sich wie folgt:
100 Euro / 7 Jahre = 14 Prozent x 3,0 = 42 Prozent, maximal 30 Prozent von 4.900 Euro = 1.470 Euro.
Anschaffungskosten 2025: 4.900 Euro
Abschreibung 2025: 30 Prozent von 4.900 Euro = 1.470 Euro
F?r 5 Monate: 1.470 Euro / 12 Monate x 5 Monate = 612,50 Euro
Buchwert am 31. Dezember 2025: 4.287,50 Euro.
Abschreibung 2026: 4.287,50 Euro x 30 Prozent = 1.286,25 Euro
Buchwert am 31. Dezember 2026: 3.001,25 Euro
Abschreibung 2027: 3.001,25 x 30 Prozent = 900,38 Euro
Buchwert am 31. Dezember 2027: 2.100,87 Euro
Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung
Unternehmen k?nnen f?r Wirtschaftsg?ter, die sie in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31.Dezember 2022, nach dem 31.M?rz 2024 und vor dem 1. Januar 2025 sowie nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2027 anschaffen oder herstellen, zwischen linearer und degressiver Abschreibung w?hlen.
Hat ein Unternehmer sich f?r
– die lineare Abschreibung entschieden, ist ein nachtr?glicher Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung nicht zul?ssig,
– die degressive Abschreibung entschieden, kann er jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln. Um das Wirtschaftsgut vollst?ndig abschreiben zu k?nnen, muss er sogar (sp?testens im letzten Jahr der Nutzungsdauer) zur linearen Abschreibung wechseln.
„Bei Wirtschaftsg?tern, bei denen der Unternehmer die degressive Abschreibung w?hlt hat, ist es sinnvoll, in dem Jahr zur linearen Abschreibung zu wechseln, in dem die lineare Abschreibung vorteilhafter ist. Die lineare Abschreibung ist zu ermitteln, indem der letzte Buchwert durch die verbleibende Restlaufzeit beziehungsweise Restnutzungsdauer geteilt wird“, r?t Steuerberater Roland Franz.
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