Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, verweist auf das Ziel des Entwurfs eines „Gesetzes zum B?rokratier?ckbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“.
BT-Drucks. 21/3740: „Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsf?higkeit staatlicher Stellen zu erh?hen“.
Durch die Aufhebung unn?tiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung, im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und in weiteren Gesetzen soll B?rokratie abgebaut, sollen Kosten gesenkt und Unternehmen – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – entlastet werden.
Der Gesetzentwurf enth?lt folgende f?nf Ma?nahmen:
– Die regelm??ige Pflicht zur Weiterbildung f?r Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (gem?? ? 34c Abs. 2a GewO) soll aufgehoben werden.
– Mit der ?nderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes entf?llt die gesetzliche Grundlage f?r die Ma?nahme „Nationales Heizungslabel“, wodurch ?ffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden.
– Die Berichtspflicht der ?bertragungsnetzbetreiber zur technischen Durchf?hrbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu den Umweltauswirkungen (gem?? ? 5 Abs. 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz – BBPlG) soll k?nftig entfallen.
– Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen werden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert.
– Die Berichtspflicht des Bundesministeriums f?r Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegen?ber dem Bundestag (gem?? ? 10a Abs. 6 des Gesetzes zur vorl?ufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern) soll gestrichen werden.
„Mit den ?nderungen seien Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro zu erzielen, hei?t es in dem Entwurf. Davon entfielen rund 47,6 Millionen Euro auf die Immobilienwirtschaft und zehn Millionen Euro auf die Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels. Es handelt sich jedoch lediglich um einen ersten Entwurf. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Quelle: u.a. hib – heute im Bundestag Nr. 51 (il), Fundstelle(n): NWB-Verlag IAAAK-08774
Keywords:B?rokratier?ckbau, Gewerbeordnung, Immobilienmakler, Weiterbildungspflicht, Nationales Heizungslabel, Berichtspflichten, Entlastung Mittelstand, Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
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