Unverheiratete Paare ohne rechtliche Absicherung: Fachbeitrag zeigt Handlungsbedarf auf

Kein gesetzliches Erbrecht, kein gesetzliches Vertretungsrecht und keine automatische Absicherung der Wohnsituation: Unverheiratete Paare stehen im Ernstfall oft schlechter da als Ehegatten.

Frankfurt am Main, 14. Juli 2026 ? Rund drei Millionen Paare in Deutschland leben ohne Trauschein zusammen. Sie besitzen gemeinsam eine Immobilie, haben Kinder und teilen ihren Alltag seit Jahren. Was viele nicht wissen: Im Todesfall oder bei pl?tzlicher Handlungsunf?higkeit eines Partners steht der andere ohne entsprechende Vorsorge rechtlich nahezu schutzlos da. Ein neuer Fachbeitrag von Selzer Reiff Notare zeigt, wo Fallstricke liegen, warum Paare ohne Trauschein fr?hzeitig entsprechende Regelungen treffen sollten und welche Instrumente ihnen zur Verf?gung stehen.

Gesetzliche Erbfolge kennt den Lebenspartner nicht

Anders als Ehegatten haben unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht. Verstirbt ein Partner ohne testamentarische oder vertragliche Regelung, erben nach ?? 1924 ff. BGB die Kinder, ersatzweise die Eltern oder Geschwister. Der ?berlebende Lebenspartner geht leer aus. Die Erben k?nnen dann als neue Miteigent?mer unter Umst?nden sogar den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen.

Erbvertrag als zentrales Instrument

In ihrem Fachbeitrag erl?utern die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff, warum der notarielle Erbvertrag f?r unverheiratete Paare ein wichtiges Gestaltungsinstrument ist. Denn das beliebte ?Berliner Testament“ steht nach ? 2265 BGB ausschlie?lich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zur Verf?gung. Der Erbvertrag hingegen erm?glicht eine gegenseitige Absicherung mit Bindungswirkung unabh?ngig vom Familienstand. Je nach individuellen Umst?nden kann auch eine aufeinander abgestimmte Errichtung zweier Einzeltestamente in Kombination mit entsprechenden Verm?chtnissen sinnvoll sein.

Wohnrecht, Nie?brauch und Vorsorgevollmacht

Der Beitrag behandelt ferner weitere zentrale Themen:

? Absicherung des Wohnrechts: Wie ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht oder ein Nie?brauch dazu beitragen kann, den ?berlebenden Partner vor dem Verlust des gemeinsamen Zuhauses zu sch?tzen.
? Patchwork-Familien: Welche besonderen Herausforderungen entstehen, wenn Kinder aus fr?heren Beziehungen vorhanden sind, und wie Pflichtteilsanspr?che fr?hzeitig ber?cksichtigt werden k?nnen.
? Vorsorgevollmacht und Patientenverf?gung: Warum unverheiratete Partner ohne entsprechende Verf?gungen im Ernstfall kein Recht haben, f?reinander zu handeln. Und warum das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht (? 1358 BGB) f?r sie nicht gilt.
? Steuerliche Aspekte: Unverheiratete Partner geh?ren erbschaftsteuerlich zur Steuerklasse III mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR gegen?ber 500.000 EUR bei Ehegatten. Das gilt es fr?hzeitig zu ber?cksichtigen.

Empfehlung der Notarinnen

?Unverheiratete Paare sollten ihre gegenseitige Absicherung nicht dem Zufall ?berlassen?, so die Kernbotschaft des Beitrags. Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverf?gung lassen sich in einem gemeinsamen Notartermin aufeinander abstimmen und beurkunden.

Der vollst?ndige Fachbeitrag ist auf der Website von Selzer Reiff Notare abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/erbvertrag-und-vollmachten-fuer-unverheiratete-paare-so-schaffen-sie-rechtliche-sicherheit/

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