Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Flugsicherheit, Artenschutz und m?gliche Interessenkonflikte werfen neue Fragen zu den Windkraftpl?nen der Gemeinde Engelskirchen auf.

Gegen die von der Gemeinde Engelskirchen geplante ?nderung des Fl?chennutzungsplans zur Ausweisung eines Windenergiegebietes im Heckberger Wald formiert sich immer mehr Widerstand. Neben den bereits bekannten natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken r?cken dabei auch Fragen der Flugsicherheit in den Fokus. Die N?he zu einer Einflugschneise des Flughafens K?ln/Bonn sowie m?gliche Beeintr?chtigungen der f?r den Flugverkehr erforderlichen Funkkommunikation und Anflugsysteme k?nnten f?r die weitere Genehmigung der geplanten Windenergieanlagen von Bedeutung sein. Im weiteren Prozess der Genehmigung der Windenergieanlagen m?ssen daher u. a. die Deutsche Flugsicherung sowie das Luftfahrt-Bundesamt beteiligt werden.F?r den Erhalt des Heckberger Waldes, der durch Naturschutz- und FFH-Gebiete gepr?gt ist und in dem gesch?tzte Vogelarten wie Schwarzstorch, Wespenbussard und Heidelerche zu finden sind, setzt sich auch der Verein ?Bergische B?rger f?r Naturschutz e. V.? ein. Dass sich das stark frequentierte Naherholungsgebiet nicht f?r den Bau von Windenergieanlagen eignet, mit denen z. B. Vogelschlag, die Versiegelung ?kologisch hochwertiger Fl?chen und das Risiko von Waldbr?nden verbunden sind, wurde auch in einem durch den Verein in Auftrag gegebenen umweltrechtlichen Gutachten best?tigt. Im Gegenteil bestehen aufgrund der hohen Dichte gesch?tzter Vogelarten sogar grunds?tzlich die Voraussetzungen f?r eine Anerkennung als Vogelschutzgebiet nach EU-Recht.?Das best?tigt auf fachlich fundierter Grundlage unsere seit Langem bestehende Einsch?tzung zur au?ergew?hnlich hohen ?kologischen Bedeutung des Heckberger Waldes als gr??tem zusammenh?ngenden und bislang unzerschnittenen Waldgebiet im Oberbergischen Kreis?, so Ute Wagner, Vorsitzende des Vereins. ?Wir erw?gen daher, den Prozess zur Anerkennung als Vogelschutzgebiet zeitnah in Gang zu setzen.?Dass die Gemeinde Engelskirchen die Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen vorantreibt, obwohl mit ?Metabolon? eine bereits genehmigte Fl?che zur Verf?gung steht, ist auch f?r den 2. Vorsitzenden Volker Lenz nicht nachvollziehbar: ?Metabolon wurde durch den Oberbergischen Kreis genehmigt, im weiteren Verlauf hat die Gemeinde Engelskirchen jedoch gegen die Genehmigung geklagt. Die Gr?nde sind f?r uns unklar, wir bef?rchten jedoch, dass hier bestimmte Akteure im Verfahren bevorzugt behandelt werden sollen.? Eigent?mer der entsprechenden Fl?chen am Heckberg sind Stift Ehreshoven sowie die Katholische Kirchengemeinde in Engelskirchen.Besonders pikant: Mit Clemens Frhr. v. Boeselager sitzt f?r die CDU der Kurator des Stifts Ehreshoven im Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Engelskirchen. Stift Ehreshoven w?re der gr??te Verp?chter und damit direkter Nutznie?er der Ertr?ge: Je Windrad und Jahr werden hier Summen um 100.000 ? gezahlt. Sollte die geplante Anzahl von sechs bis acht Windr?dern an den Start gehen, w?rden sich damit bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 20 Jahren zwischen 12.000.000 und 16.000.000 ? f?r die beiden Verp?chter erwirtschaften lassen.F?r Stift Ehreshoven geht mit Windparkbetreiber Abo Energy ein Unternehmen ins Rennen, das sich aktuell in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Ob die Insolvenz abgewendet werden kann, ist noch ungewiss. ?Hier wird jedoch sichtbar, dass f?r private Anleger, die im Rahmen der B?rgerbeteiligung Rendite aus erneuerbaren Energien erzielen wollen, ein finanzielles Risiko bis zum Totalverlust verbunden ist?, so Ute Wagner.Die Offenlegung als n?chster Schritt im weiteren Verfahren wird f?r den Herbst erwartet.

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