Berlin, 24. September 2026. Die BuchhaltungsButler GmbH stellt ab sofort eine integrierte Funktion f?r das EU-One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) bereit. Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkaufen, k?nnen ihre grenz?berschreitende Umsatzsteuer damit direkt in der Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler abwickeln ? von der automatischen Erkennung betroffener Buchungen bis zum fertigen Quartalsbericht. Betroffen sind H?ndler und Dienstleister, die EU-weit mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz mit Privatkunden im Ausland erzielen; die OSS-Meldung ist quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats einzureichen ? also bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Die Funktion steht allen Kundinnen und Kunden als Core-Funktion zur Verf?gung, ohne zus?tzliche Kosten.
Wer Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Zielland melden und abf?hren. Das EU-OSS-Verfahren vereinfacht dies durch eine zentrale, quartalsweise Meldung beim Bundeszentralamt f?r Steuern (BZSt) ? ersetzt bislang aber nicht den manuellen Aufwand, die betroffenen Ums?tze korrekt zu identifizieren, den richtigen L?ndern zuzuordnen und f?r die Meldung aufzubereiten. Genau hier setzt die neue Funktion von BuchhaltungsButler an.
Nach einer einmaligen Einrichtung von Herkunfts- und Ziell?ndern sowie der Standard-Umsatzart erkennt BuchhaltungsButler grenz?berschreitende B2C-Buchungen automatisch, versieht sie mit dem passenden EU-Steuerschl?ssel und f?llt sie vor. Kundinnen und Kunden m?ssen die Zuordnung nur noch pr?fen. F?r die Meldung selbst l?sst sich auf Knopfdruck ein fertiger Quartalsbericht inklusive der korrekten BU-Schl?ssel exportieren ? im passenden Format f?r den direkten Import in das BOP-Portal des BZSt.
?F?r viele kleinere Online-H?ndler und Dienstleister war OSS bislang mit sp?rbarem manuellem Aufwand verbunden, obwohl das Verfahren eigentlich f?r Vereinfachung sorgen soll“, sagt Maxin Schneider, Managing Director. ?Wir wollten diese L?cke schlie?en und haben uns bewusst entschieden, die Funktion als festen Bestandteil von BuchhaltungsButler bereitzustellen ? ohne Aufpreis und ohne separates Modul.“
Kundinnen und Kunden k?nnen die Funktion selbst in ihren steuerlichen Einstellungen aktivieren.
Die BuchhaltungsButler GmbH mit Sitz in Berlin-Mitte entwickelt seit 2015 eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware f?r kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstst?ndige. Das Buchhaltungsprogramm automatisiert wiederkehrende Buchhaltungsprozesse ? von der Belegerfassung ?ber die Kontierung bis zum Zahlungsabgleich ? und macht steuerliche Anforderungen wie das EU-OSS-Verfahren f?r Kundinnen und Kunden ohne Vorkenntnisse handhabbar. Das rund 30-k?pfige Unternehmen ist seit Dezember 2022 eigenst?ndiger Teil des internationalen Softwarekonzerns Visma. Weitere Informationen: www.buchhaltungsbutler.de
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