Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass die bisherige Zollfreigrenze f?r Kleinsendungen bis 150 Euro entfallen ist und seit dem 1. Juli 2026 demnach alle Pakete aus Nicht-EU-L?ndern wie China, USA oder UK unabh?ngig vom Warenwert zollpflichtig sind.
Neue Zollpauschale:
F?r E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro gilt vor?bergehend (bis zum 30. Juni 2028) ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Warenkategorie (TARIC-Ma?nahme) pro Paket. Bei gemischten Warenk?rben mit verschiedenen Kategorien kann sich dieser Betrag entsprechend summieren.
Waren ?ber 150 Euro:
F?r Sendungen, die diesen Wert ?bersteigen, fallen weiterhin die regul?ren, warenindividuellen Z?lle an.
Einfuhrumsatzsteuer:
?Die Umsatzsteuer, die in Deutschland meist 19 Prozent betr?gt, ist nach wie vor auf jeden Import zu entrichten. Sie ist vom Wegfall der Zollfreigrenze nicht betroffen?, erg?nzt Steuerberater Roland Franz.
Servicegeb?hren der Dienstleister:
Es ist zu beachten, dass Paket- und Kurierdienste (zum Beispiel DHL, UPS, FedEx) oftmals zus?tzliche Servicepauschalen f?r die zollrechtliche Abwicklung erheben.
Detaillierte offizielle Bestimmungen finden sich auf Zoll Online der Bundesfinanzverwaltung (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Wegfall-der-150-Euro-Zollfreigrenze/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze_node.html ) sowie im entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/wegfall-der-150-euro-zollfreigrenze.html ).
Quellen:
Generalzolldirektion, Bundesministerium der Finanzen
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