Zusätzliches Weihnachtsgeld durch einen Lohnsteuerfreibetrag

Arbeitnehmende k?nnen ihre Lohnsteuer im Jahr 2026 noch gezielt senken. Mit einem Antrag auf Lohnsteuererm??igung bis sp?testens 30. November gibt es ein h?heres Nettogehalt im Dezember. Jetzt ist die beste Gelegenheit, um Steuervorteile in die letzte Gehaltsabrechnung dieses Jahres einflie?en zu lassen. Denn durch das Lohnsteuererm??igungsverfahren wirkt sich der Steuerabzug f?r das gesamte Jahr auf das Dezembergehalt aus. Dies ist ausgesprochen vorteilhaft, wenn dieses mit dem Weihnachtsgeld, dem 13. Monatsgehalt oder dem Jahresbonus zusammenf?llt.

F?r wen ist der Freibetrag interessant?

Ein Freibetrag kann ber?cksichtigt werden, wenn regelm??ig hohe Aufwendungen anfallen, die sich steuerlich auswirken. Die Summe der Aufwendungen muss dabei 600 Euro ?bersteigen. Wer das erreicht, kann profitieren. Typische F?lle sind beispielsweise erhebliche Sonderausgaben aufgrund der Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner oder teure Kinderbetreuungskosten durch die Unterbringung in einer Privatschule. Auch betr?chtliche au?ergew?hnliche Belastungen, welche die Eigenbelastung ?bersteigen, aufgrund von Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung. Arbeitnehmende, die mit ihren Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag in H?he von 1.230 Euro um die 600 Euro ?bertreffen, d?rfen sich insbesondere angesprochen f?hlen. Pendeln, Dienstreisen und ein doppelter Haushalt sind oft die Gr?nde.

Immobilienbesitzer k?nnen mit Verlusten aus der Vermietung, energetischer Sanierung oder Handwerkerkosten punkten. Auch Mieter k?nnen sich die Kosten f?r Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie einer Zugehfrau, eintragen lassen. F?r diese Ausgaben ist ?brigens kein Mindestbetrag erforderlich, darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Perfekter Zeitpunkt f?r mehr Weihnachtsgeld

Der Antrag kann mit dem Formular ?Antrag auf Lohnsteuererm??igung? beim Finanzamt oder online ?ber ELSTER gestellt werden. Je nach Art der Kosten sind die entsprechenden Anlagen hinzuzuf?gen. F?r ein zus?tzliches Weihnachtsgeld muss der Antrag vor dem 30. November beim Finanzamt eingegangen sein. Sicherer ist es aber, ihn bereits fr?her im November abzugeben.

Sofort-Effekt statt Warten auf Steuererstattung

Das Finanzamt hinterlegt diesen Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung abruft. Die Lohnsteuerhilfe Bayern r?t, den Arbeitgeber zus?tzlich ?ber die ?nderung zu informieren, so dass sie auch sicher im Dezember ber?cksichtigt wird. Denn in Monaten mit ohnehin h?herem Gehalt, wie im Dezember, ist der Lohnsteuerfreibetrag besonders lukrativ. Der Arbeitgeber zieht infolge vom Dezembergehalt den Freibetrag f?r das gesamte Jahr auf einen Schlag ab. Somit f?llt das Netto deutlich h?her aus als sonst.

Dieser Steuerbooster gilt von Haus aus nur f?r ein Kalenderjahr. Er kann also j?hrlich in vollem Umfang zum Jahresende genutzt werden. Vorsicht, wer ein zus?tzliches Kreuz im Formular setzt, kann ihn auf zwei Jahre verl?ngern. Allerdings wird der Lohnsteuerabzug ab Januar gleichm??ig auf zw?lf Monate verteilt und somit springen im zweiten Jahr monatlich nur kleinere Betr?ge raus. Der finanzielle Vorteil zu Weihnachten oder unterm Jahr zieht aber die verbindliche Abgabe einer Steuererkl?rung nach sich. Selten kann dann noch mit einer Steuererstattung f?r dieses Jahr gerechnet werden, da dieses Geld nun schon fr?her ausgezahlt wurde. Der Spareffekt lohnt sich jedoch, da Steuern und Sozialabgaben eingespart werden!

www.lohi.de/steuertipps

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