Der Streit zwischen der EU und der Schweiz und die Folgen

Es ist passiert!
Nach fünfjähriger Verhandlung konnten sich die Schweiz und die EU doch nicht auf ein politisches Rahmenabkommen einigen, das die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft neu regeln sollte.
Vonseiten der EU ist alles klar festgelegt, aber die schweizerische Regierung in Bern weigert sich aufgrund starker Vorbehalte in der Bevölkerung, dem bereits fertig ausgehandelten Vertrag zuzustimmen.
Wow, eine Regierung hört auf die Stimme des Volkes – absolutes Neuland für die Brüsseler Eurokraten!!!
Deshalb hat die EU die Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung, die sogenannte Börsen-Äquivalenz, nun aufgehoben. Als Gegenmaßnahme hat die Schweiz den Handel mit Schweizer Aktien an Börsenplätzen innerhalb der EU verboten. Eine Folge davon trifft nun einige Börsianer, denn EU-Händler werden nicht mehr wie bisher an der Börse in Zürich handeln können.

Folgen für die Anleger

Seit Montag, dem 1.7.2019 dürfen Aktien von Unternehmen aus der Schweiz nicht mehr über EU-Börsen ge- bzw. verkauft werden. Auch Stop-Loss-Orders sind nicht mehr möglich. Da viele Anleger diese beliebten Titel in ihren Depots haben, bspw. Nestle, Roche, Lindt & Spruengli etc., bekommen diese jetzt ein Problem.

Fakt ist, Schweizer Aktien sind in Folge des Streits bei Kauf oder Verkauf aktuell nur über die Börse in Zürich handelbar. Dazu muss aber der jeweilige Broker den Börsenplatz Zürich anbieten und die Aktien ggf. zuvor auf die Verwahrstelle Zürich übertragen, damit sie dort gehandelt werden können. Das ist mit Kosten verbunden, aber viele Depotbanken haben die Kostenübernahme dafür schon zugesagt.

Dass einige Banken darauf nicht so gut vorbereitet sind bzw. auf eine weitere Verlängerung der alten Regelung gehofft haben, zeigt das Beispiel der ING-DiBa. Wer sein Depot bei dieser Direktbank hat, kann bis auf Weiteres nichts mehr mit seinen Aktien tun, oder aber er überträgt die Wertpapiere auf eine Bank mit Direktzugang zur Börse in Zürich, wenn dringender Handlungsbedarf besteht. Man arbeite an einer Lösung, so die Verantwortlichen bei der Bank.

Übrigens, Dividendenzahlungen sind vom Verbot nicht betroffen. Sie werden weiter auf das Konto der Anleger fließen. Entwarnung kann auch für Besitzer von Derivaten, Anleihen, Fonds und ETFs, denen Schweizer Basiswerte zugrunde liegen, gegeben werden.
Doch was passiert mit unserem Depotwert BB Biotech? Auch hier können wir Entwarnung geben. BB Biotech gehört neben Lafarge Holcim, ABB, Aryzta und Cie Financiere Tradition nämlich zu den fünf Werten, die über ein Doppellisting in der Schweiz und in der EU verfügen. Das bedeutet, auch hier gibt es keine Einschränkungen beim Handel.

Wie können Anleger solche Verbote umgehen?

Es wird nicht das letzte Handelsverbot von Wertpapieren sein. Das nächste Problem steht schon vor der europäischen Tür. Wenn Boris Johnson wirklich einen harter Brexit vollziehen wird, kann sich der NDAC nur schwer vorstellen, dass die London Stock Exchange als Börsenplatz in der jetzigen Form erhalten bleibt. Und ehe diese Abkommen neu ausgehandelt sind, dürfte bereits die nächste oder übernächste Generation von Börsianern aktiv sein. In diesen Zeiträumen sollte man schon denken, wenn es bereits bei der eigentlich problemlosen Schweiz nach fünf Jahren Verhandlungen solche Schwierigkeiten gibt.
Und obwohl jetzt noch eine Art Waffenstillstand an der Sanktionsfront zwischen den USA und der EU herrscht, kann es nach der Installierung der neuen Kommission sehr schnell wieder zu einer Eskalation zwischen den beiden Blöcken kommen. Und dann könnte wohl irgendwann auch der gegenseitige Aktienhandel in den Fokus geraten.

Besser für Anleger ist es dann, wenn sie beim Kauf von Auslandsaktien bevorzugt die Heimatbörsen der jeweiligen Unternehmen als Handelsplatz nutzen. Das bedeutet zwar, dass vielleicht die Transaktionskosten etwas höher liegen als beim Handel über Börsen der EU. Dafür aber sind sie nicht von Auswüchsen der EU-Bürokratie wie dem aktuellen und völlig unnötigen Börsenstreit zwischen der Schweiz und der EU betroffen und auch sicher vor den Konflikten, die in Zukunft auftreten.

Und keine Sorge, auch im Ausland sind die Aktien genauso sicher wie in der Zentralen Verwahrstelle der EU in Luxemburg.
Ein günstiger Nebeneffekt ist zusätzlich, dass Auslandsaktien in der Regel eine deutlich bessere Wertentwicklung aufweisen.

Fazit

Egal, wie und wann das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz nun in Kraft tritt, die EU hat sich nicht mit Ruhm bekleckert und dem Börsenstandort Zürich eine unerwartete Konjunktur beschert. Und wir sehen wieder einmal, dass Kleinanleger unter dem Dach eines Fonds besser aufgehoben sind, da die Probleme hier vom Management gelöst werden.

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