Rhein-Neckar-Kreis, 18.04.2020
In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Bei der Heirat denkt kaum einer an solch eine Situation, man möchte doch gemeinsam alt werden. Auch wenn es sich bei einer Ehescheidung um eine große emotionale Belastung handelt, sollte man den Rosenkrieg vermeiden. Dieser kostet meist Zeit, Nerven und viel Geld.
Sobald die Entscheidung für die Scheidung und Trennung vom Partner feststeht, stellt man sich oftmals die Fragen, was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Kann ich die Immobilie alleine finanzieren? Welche Belastungen sind vorhanden? Wie sind eigentlich die Eigentumsverhältnisse? Welche Eigentums- und Nutzungsrechte gibt es? Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kommt es bei der Scheidung zum Zugewinnausgleich.
Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung kann im Falle einer Scheidung unabhängig und unparteiisch zur Seite stehen, was die gemeinsame Immobilie betrifft, erklärt Immobiliengutachter Stephen Eifler REV, ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung.
Für das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB sind bei einer Scheidung mindestens zwei Stichtage maßgeblich, um den Wert der Immobilie korrekt ermitteln zu können.
Ein gerichtliches Scheidungsverfahren entscheidet nicht über das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung und es existiert hier keine gesetzliche Regelung. Es gilt hier also für die gemeinsamen Eigentümer, eine Einigung zu erzielen und wenn möglich, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu finden. Dies gilt ebenso für die außergerichtliche Streitbeilegung. Diese bietet erhebliche Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren. Die Kosten sind erheblich günstiger, auch dadurch dass kein Anwaltszwang besteht. Die Vertraulichkeit wird gewahrt, da es sich um kein öffentliches Verfahren handelt und da beide Parteien eine Einigung erzielen wollen, besteht eine hohe Erfolgsquote und es wird eine schnelle und effektive Lösung des Konflikts erreicht.
Es gibt verschiedene Lösungswege wie beispielsweise einen Immobilienverkauf, die Übertragung auf oder Auszahlung an einen Ehepartner, eine Übertragung der Immobilie an gemeinsame Kinder oder die Vermietung der Immobilie. Es gilt, durch Einigung, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, da hierbei der Zuschlag meist unter dem Marktwert erfolgt und Verluste erzielt werden.
Eine Möglichkeit, wie es zur Einigung kommen kann, stellt das Schiedsgutachten dar. Hierdurch kann zwischen den zwei Parteien eine rechtsverbindliche Klärung erfolgen. Diese Art von Wertgutachten der Immobilie führt im Rahmen des Schiedsgutachten zu einer schnellen und effektiven Lösung des Konflikts. Das Wertgutachten für die Immobilie sollte bei einem Immobiliensachverständigen beauftragt werden, welcher als Konfliktmanager eintritt.
Alternativen zum Schiedsgutachten kann ein Schlichtungsverfahren sein. Eine weitere Methode für eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung.
Beim Schlichtungsverfahren versucht der Schlichter als unabhängiger Dritter mit beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sollten die Parteien zu keiner gemeinsamen und einvernehmlichen Lösung kommen, so kann der Schlichter einen Schlichterspruch fällen. Die Parteien sind an den Schlichterspruch jedoch nicht gebunden.
Stephen Eifler REV aus Epfenbach, leitet seit Jahren ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg). Er hat schon unzählige Immobilien für verschiedene Auftraggeber, u.a. für Banken und Bausparkassen bewertet. Herr Eifler ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung. Herr Eifler ist zertifizierter Immobiliengutachter für Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von allen Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024.
Des Weiteren wurde Herr Eifler von der TEGoVA (The European Group of Valuers‘ Associations), einer Organisation nationaler Verbände aus Europa mit Sitz in Brüssel, zertifiziert. Der Titel des Recognised European Valuer – REV ist ein Zeichen für Exzellenz in der Bewertung von Immobilien.
ImmoWertReal | Sachverständigenbüro für Immobilienwertermittlung ist Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner im Bereich der Immobilienbewertung.
Keywords:Scheidung, Zugewinnausgleich, Immobilienbewertung, Verkehrswertgutachten, Schiedsgutachten, Immobiliengutachter
Powered by WPeMatico