Frankfurt/Wiesbaden, 20. April 2020 – Von den steuerlichen Erleichterungen in der Corona-Krise profitieren Vermieter insbesondere bei der Einkommenssteuer, Fristverlängerung und Stundung. Das begrüßt Haus & Grund Hessen.
Nach dem umfangreichen Katalog des Bundesfinanzministeriums zu steuerrechtlichen Fragestellungen in Corona-Zeiten veröffentlichte wenig später auch die Hessische Landesregierung landesspezifische Vorgaben zu steuerlichen Erleichterungen. Auf den Internetseiten des Finanzministeriums können Bürgerinnen und Bürger den Leitfaden unter dem Punkt „Corona-Krise und Steuern“ schnell und unkompliziert herunterladen.
„Die Regelungen im Leitfaden der hessischen Landesregierung sollen die unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler entlasten“, so Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Dies sei notwendig, wenn aufgrund der derzeitigen Corona-Situation etwa Zahlungen aus Vermietungen und Verpachtungen ausblieben. Hierfür würden den betroffenen Steuerpflichtigen in der Regel zinslose Stundungen eingeräumt. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer herabzusetzen. „Wichtig ist aber, dass man sich hierfür am besten frühzeitig mit seinem Finanzamt in Verbindung setzt“, bekräftigt Ehrhardt.
Haus & Grund Hessen weist darauf hin, dass die Stundung längstens bis zum 31. Dezember 2020 für bereits fällige oder bis dahin fällig werdende Steuern möglich ist. „Dies betrifft in Hessen unter anderem die Einkommenssteuer, die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftssteuer“, so Ehrhardt. Auch weist er darauf hin, dass der Zusammenhang mit der Corona-Krise dargelegt werden müsse. „Den Finanzämtern reichen insoweit plausible Angaben aus, dass durch die Corona- Situation die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen schwerwiegend negativ beeinträchtigt ist.“ Bei allen Anträgen helfe die ebenfalls vom Finanzministerium bereitgestellte „Ergänzende Antragshilfe zum Ausfüllen“ (Anlage).
Auch Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung kommen in Betracht. Im Zweifel gelte auch hier, dass die direkte Kontaktaufnahme am schnellsten Klarheit über mögliche Fristverlängerungen verschaffe. „Mit den Erleichterungen haben Bundes- und Landesregierung angemessen auf die finanzielle Situation vieler betroffener Steuerpflichtiger reagiert“, fasst Ehrhardt abschließend zusammen.
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