Bund übernimmt zu 100 Prozent der Beratungskosten für Corona-geschädigte Unternehmen

Auch junge, neu gegründete und kleinere Unternehmen werden von BAFA-Förderung unterstützt

Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Wirtschaftliche Folgen aufgrund der Corona-Krise können unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar eine Schließung von Unternehmen sein. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe will der Bund entgegentreten.

Mittel vom Bund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – Bereich Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – hat dazu die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein „Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler“ als Sofortprogramms ergänzt und stellt im Rahmen des Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Mittel des Bundes „für vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ zur Verfügung – zunächst bis 31. Dezember 2020.
Ziel der geförderten Beratung soll sein, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen wiederherzustellen oder zu erhöhen sowie Arbeitsplätze zu sichern.

Externe Berater unterstützen

Wenn neue Geschäftsfelder gesucht werden, Geschäfte umgestellt oder digitalisiert werden sollen oder aber auch die Liquidität wiederhergestellt werden soll, kann ein externer Unternehmensberater hierzu in vielfältiger Weise Hilfestellung geben.

So zum Beispiel bei der
– Analyse der Unternehmenssituation
– Stärkung der Potenziale
– Entwicklung von innovativen Ideen
– Suche und Erschließung neuer Geschäftsfelder
– Umstellung/Digitalisierung des Unternehmens
– Gemeinsames Erarbeiten eines individuellen Maßnahmenplans
– Wiederherstellung der Liquidität
– Unterstützung bei der erfolgreichen Umsetzung in die Betriebspraxis

Volle Kostenübernahme der Beratung

Die betroffenen Unternehmen erhalten dazu einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.

An wen richtet sich die Förderung?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freie Berufe, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus leiden – und einem der folgenden zwei Kriterien entsprechen:
Entweder:
1) Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
oder
2) Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung

Beide Gruppen müssen den folgenden Kriterien der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen:
– Sitz, Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland
– bis zu 250 Beschäftigte
– Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Vorjahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR

Junge und kleinere Unternehmen profitieren von Außensicht des Beraters

Diese Obergrenzen sollten Kleinunternehmen mit wesentlich geringerem Umsatz und weniger Mitarbeiter nicht abschrecken, die Förderung einer kostenlosen Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von der Außenansicht eines externen Beraters.

Schwierigkeiten müssen durch Corona-Krise verursacht sein

Wichtig: Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können über dieses Modul nicht gefördert werden.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können mit diesem Programm nicht bezuschusst werden.

Interessenten wenden sich an:

Steinbeis Unternehmenscoaching (Steinbeis-UC)
Projektbüro Singen
Herrn Holger Hagenlocher
Tel: 07731 – 7997011
E-Mail: holger.hagenlocher@stw.de
Internet: https://steinbeis-uc.de/berater/holger-hagenlocher/

Weitere Informationen zu dieser BAFA-Förderung gibt es hier: https://steinbeis-uc.de/bafa-foerderung-corona-programm/

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