DAC6 Steuergestaltung Einzelfall Abwicklung

Abwicklung einzelner DAC6 Fälle für eine 500 € Pauschale. Mengenrabatte möglich. Erfassung, Qualifikation, Dokumentation und Compliance.

Die 6. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – DAC) ist eine neue Herausforderung für Unternehmen im Bereich Tax Compliance – wir haben eine Tool-Lösung.

Bis zum 30. September 2020 müssen alle grenzüberschreitende Steuergestaltungen, welche ab dem 25. Juni 2018 etabliert worden sind, unter bestimmten Bedingungen, den Finanzbehörden elektronisch gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung. Auf Grundlage der etablierten Tax Software U2 unterstützt das DAC 6 Modul bei der Erfassung und Strukturierung des Qualifizierungs-Prozesses sowie der Prozess-Dokumentation. Insbesondere die workflowbasierte Zusammenarbeit zwischen Intermediär und Mandant, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf. Das webbasierte Tool erstellt aus den über einen Entscheidungsbaum erfassten Daten die versandfertige XML-Datei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die integrierte Fristenkontrolle per E-Mail Reminder stellt sicher, dass nichts vergessen wird.

Universal Units bietet Ihnen neben dem Modul, welches eine selbstständige Bearbeitung beliebig vieler Fälle ermöglicht, auch die Dienstleistung an, für Sie die Einzelfall Abwicklung zu übernehmen.

Keywords:DAC6 Steuergestaltung Meldepflicht EU Mitteilungspflicht BZSt DAC 6 Steuer Compliance

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