Mit der Corona-Überbrückungshilfe haben Unternehmen, die aufgrund der anhaltenden Covid-19-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind, die Möglichkeit, Gelder in erheblicher Höhe vom Staat zu bekommen. Dabei haben die Erfahrungen der ersten Überbrückungshilfe gezeigt, dass einzelne Unternehmen sogar Unterstützung deutlich über die vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehene Deckelung hinaus erhalten können. Bei der jetzt anstehenden zweiten Überbrückungshilfe können die Auszahlungsbeträge sogar noch weiter ansteigen.
Branchentypische Geschäftsvorgänge beachten
Um die vollen Möglichkeiten der Überbrückungshilfe auszuschöpfen, ist es eminent wichtig, alle relevanten Informationen vollständig zu berücksichtigen, einschließlich der in einer Branche typischen Geschäftsvorgänge. Viele Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind an dieser Stelle naturgemäß überfordert, da sie nicht mit allen Feinheiten der einzelnen Branchen vertraut sein können. Dadurch laufen die Unternehmen jedoch Gefahr, hohe Geldsummen zu verschenken. Darauf weist die TAA hin, ein renommierter Spezialist für Back-Office-Services mit Kunden im gesamten Bundesgebiet.
„Im Zuge der ersten Überbrückungshilfe haben wir bei der TAA ein automatisiertes System entwickelt, das alle Angaben und Informationen zusammenführt sowie entsprechend aufbereitet, so dass der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens den Antrag bedenkenlos stellen kann“, berichtet Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement bei der TAA und federführend für das Thema Überbrückungshilfen zuständig.
TAA erreichte für Reisebüros hohe Auszahlungsbeträge
Wie leistungsstark das System ist, zeigt sich am Beispiel der von der gegenwärtigen Krise besonders betroffenen Reisebranche. Für die erste Überbrückungshilfe hat die TAA mehr als 200 Reisebüros bei der Beantragung begleitet, darunter auch zahlreiche kleine Betriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Das Ergebnis: Diese Reisebüros haben ein Gesamtvolumen von rund 12,5 Millionen Euro für die Monate Juni, Juli und August 2020 erhalten. Besonders erfreulich war dabei, dass die TAA für die meisten Reisebüros Auszahlungsbeträge erreichen konnte, welche die eigentliche Deckelung von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro um ein Vielfaches übertraf, da sie jeweils begründete Ausnahmen geltend machen konnte.
Die durchschnittlichen Auszahlungsbeträge für Reisebüros, die mit der TAA zusammenarbeiteten, im Einzelnen:
– Reisebüros mit bis zu fünf Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 32.000 Euro.
– Reisebüros mit fünf bis zehn Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 63.800 Euro.
– Reisebüros mit über zehn Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 128.000 Euro.
Sören Schlosser: „Das Beispiel der Reisebüros zeigt: Beim Thema Überbrückungshilfe lohnt es sich für viele betroffene Unternehmer, sehr genau hinzusehen und mit Spezialisten zusammenzuarbeiten. Wer hier gar nicht oder nur halbherzig agiert, verschenkt mitunter sehr viel Geld. Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Bestimmungen fürs zweite Überbrückungsgeld etwas gelockert wurden, weshalb im Verhältnis sogar höhere Auszahlungen zu erwarten sind.“
Unternehmen, die sich über die Möglichkeiten informieren wollen, wie sie mithilfe der TAA die zweite Überbrückungshilfe erfolgreich beantragen, wenden sich an: TAA Coronahilfe, Telefon 06022 – 200 571, coronahilfe@taa.de, www.TAA.de.
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