Frankfurt/Wiesbaden, 19. November 2020 – Bei der Neuberechnung der Grundsteuer will Hessen nicht nur mit dem Fl?chen-Faktor-Modell einen eigenen Weg gehen. Es wird auch f?r jede Gemeinde den Hebesatz ver?ffentlichen, mit dem ihr Grundsteuer-Aufkommen unver?ndert bleibt. „Wir begr??en dieses bundesweit einmalige Instrument f?r die aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Gesch?ftsf?hrer von Haus & Grund Hessen. „Damit schafft Hessen Transparenz, was Kommunen nehmen d?rfen.“
„Es wird nicht zu einer Erh?hung des Steueraufkommens kommen“, hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Grundsteuer versprochen. Sein hessischer Kollege Michael Boddenberg schreibt dazu in einem Gastkommentar f?r die Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen: „Dazu werden auch die Gemeinden einen Beitrag leisten und ihre Hebes?tze anpassen m?ssen.“ Dabei m?chte das hessische Finanzministerium die Kommunen unterst?tzen. Boddenberg: „Als Hilfe hierf?r werden wir f?r jede einzelne Gemeinde in Hessen den Hebesatz berechnen, der ihr ein unver?ndertes Aufkommen verschafft, und diesen Hebesatz ?ffentlich bekanntgeben.“
„Damit werden die Kommunen in die Pflicht genommen“, sagt Younes Frank Ehrhardt. Zugleich appelliert er an die Gemeinden, dazu beizutragen, das Versprechen von Bundesfinanzminister Scholz umzusetzen, und die Grundsteuer-Reform nicht als zus?tzliche Einnahmequelle zu missbrauchen. Das w?rde ansonsten die Wohnkosten in die H?he treiben.
Die neue Grundsteuer ist ab 2025 g?ltig. Wie Haus & Grund Hessen aus dem Finanzministerium erfuhr, will das Land die Hebes?tze so rechtzeitig bekanntgeben, dass die Gemeinden sie in ihre Haushaltsplanungen f?r 2025 einbeziehen k?nnen – voraussichtlich im ersten Quartal 2024.
Der hessische Sonderweg bei der Grundsteuer ist m?glich, da das Grundgesetz mit einer ?ffnungsklausel den L?ndern Spielraum bei der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform gibt. Mit seinem Fl?chen-Faktor-Modell vereinfacht Hessen das Verfahren: Im Gegensatz zum Bundesmodell, das bis zu neun Angaben in der Steuererkl?rung erfordert, verlangt Hessen k?nftig nur drei Werte: Grundst?cksfl?che, Geb?udefl?che „Wohnen“, Geb?udefl?che „Nicht-Wohnen“. Der Faktor in der Berechnung bezieht die Qualit?t der Grundst?ckslage mit ein.
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