Essen – Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten F?rderprogrammen daf?r, dass m?glichst viele Eigent?merinnen und Eigent?mer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren k?nnen. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, fasst zusammen, welche Einzelma?nahmen zur energetischen Geb?udesanierung gef?rdert werden.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung f?rdert das Bundesministerium f?r Finanzen (kurz BMF) die folgenden Einzelma?nahmen zur energetischen Geb?udesanierung:
-W?rmed?mmung von W?nden
-W?rmed?mmung von Dachfl?chen
-W?rmed?mmung von Geschossdecken
-Erneuerung von Fenstern oder Au?ent?ren
-Erneuerung oder Einbau einer L?ftungsanlage
-Erneuerung der Heizungsanlage
-Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
-Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass f?r diese Ma?nahmen technische Mindestanforderungen gelten, die f?r eine F?rderung erf?llt sein m?ssen. Diese Anforderungen sind in einer begleitenden Rechtsverordnung („Energetische Sanierungsma?nahmen-Verordnung“) festgeschrieben, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und f?r Verbraucherschutz unter http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html einsehbar ist.
Dar?ber hinaus werden die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gef?rdert.
Die Einzelheiten:
Wie hoch ist die F?rderung?
Bei Einzelma?nahmen zur energetischen Geb?udesanierung sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt auf drei Jahre, steuerlich abzugsf?hig. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50% der anfallenden Kosten abzugsf?hig. Fachlich qualifizierte Energieberater f?r die Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben finden Sie deutschlandweit u.a. unter www.energie-effizienz-experten.de.
„Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld, so dass er von einer Vielzahl von Wohneigent?merinnen und Wohneigent?mern in Anspruch genommen werden kann“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Wer profitiert von der F?rderung?
Von der steuerlichen F?rderung profitieren B?rgerinnen und B?rger, die energetische Sanierungsma?nahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen.
Die Wohnung bzw. das Wohngeb?ude muss bei Beginn der Ma?nahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Ab wann kann die steuerliche F?rderung in Anspruch genommen werden?
Die steuerliche F?rderung trat zum 1.1.2020 in Kraft und kann deshalb bereits mit der Einkommensteuererkl?rung f?r 2020 im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Wie ist das Verfahren?
Die steuerliche F?rderung der energetischen Geb?udesanierung wird als Teil der Einkommensteuererkl?rung beim Finanzamt geltend gemacht. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.
„Die Durchf?hrung einer energetischen Sanierungsma?nahme muss durch eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder einen Energieberater (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach ? 21 Energieeinsparverordnung) best?tigt werden. F?r die Bescheinigung ist ein amtliches Muster zu verwenden, das der Einkommensteuererkl?rung beigef?gt werden muss. Diese Musterbescheinigung wird derzeit noch vorbereitet und schnellstm?glich zur Verf?gung stehen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Wer kann die Fachunternehmensbescheinigung ausstellen?
Zur Ausstellung der Bescheinigung des Fachunternehmens sind Handwerks-Meisterbetriebe oder Handwerksbetriebe mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation berechtigt, die im Bereich der Geb?udesanierung t?tig sind. Im Einzelnen sind dies Betriebe in den nachfolgenden T?tigkeitsbereichen, die eine Eintragung in die Handwerksrolle und daher grunds?tzlich einen Meistertitel voraussetzen (zulassungspflichtige Handwerke gem?? ? 1 Handwerksordnung):
-Mauer- und Betonbauarbeiten
-Stuckateur Arbeiten
-Maler- und Lackierungsarbeiten
-Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten
-W?rme-, K?lte- und Steinbildhauerarbeiten
-Brunnenbauarbeiten
-Dachdeckerarbeiten
-Sanit?r- und Klempnerarbeiten
-Glasarbeiten
-Installation und Heizungsbau
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung f?rdert das BMF die folgenden Einzelma?nahmen zur energetischen Geb?udesanierung:
-W?rmed?mmung von W?nden
-W?rmed?mmung von Dachfl?chen
-W?rmed?mmung von Geschossdecken
-Erneuerung von Fenstern oder Au?ent?ren
-Erneuerung oder Einbau einer L?ftungsanlage
-Erneuerung der Heizungsanlage
-Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
-Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
„F?r diese Ma?nahmen gelten technische Mindestanforderungen, die f?r eine F?rderung erf?llt sein m?ssen. Diese Anforderungen sind in einer begleitenden Rechtsverordnung („Energetische Sanierungsma?nahmen-Verordnung“) festgeschrieben, die auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und f?r Verbraucherschutz unter http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html einsehbar ist“, f?hrt Steuerberater Roland Franz weiter aus.
Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen F?rderung?
Alternativ zur steuerlichen F?rderung k?nnen die Geb?udef?rderprogramme der KfW oder des BAFA genutzt werden:
-Zinsverbilligte F?rderdarlehen mit Tilgungszuschuss k?nnen ?ber die KfW-Programmlinien „Energieeffizient Sanieren“ (151/152) – Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.
-Investitionszusch?sse gibt es in den folgenden Programmen:
-KfW-Programmlinie „Energieeffizient Sanieren“ (430) – Zuschuss
-Marktanreizprogramm „W?rme aus erneuerbaren Energien“ (BAFA)
-Heizungsoptimierungsprogramm (BAFA).
In diesem Zusammenhang weist Steuerberater Roland Franz aber darauf hin, dass eine Kumulierung der steuerlichen F?rderung mit anderen F?rderprogrammen des Bundes, d.h. eine F?rderung derselben energetischen Sanierungsma?nahme gleichzeitig, steuerlich als auch in den anderen F?rderprogrammen des Bundes nicht m?glich ist.
Aufwendungen f?r eine qualifizierte Energieberatung vorab k?nnen ?ber die Bundesf?rderung f?r „Energieberatung f?r Wohngeb?ude“ (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) gef?rdert werden. Die Rechtsgrundlagen f?r die steuerliche F?rderung der energetischen Geb?udesanierung finden Sie hier:
-35c Einkommensteuergesetz
-Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen f?r energetische Ma?nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb?uden nach ? 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsma?nahmen-Verordnung – ESanMV)
Keywords:Steuerliche,F?rderung,Geb?udesanierung
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