Steuern auf Kryptowährungen?

ARAG Experten ?ber das digitale Gold

Namen wie Bitcoin, Litecoin, Ethereum und viele weitere kommen immer h?ufiger in die Schlagzeilen. Sie sind die bekanntesten Beispiele von Kryptow?hrungen, digitalem Geld. F?r Anleger meistens kein schlechtes Gesch?ft: 2011 war ein Bitcoin 0,0006 Euro wert, heute sind es satte 26.038,87 Euro. Aber wie funktioniert das? Was macht man damit? Kann man damit denn im Gesch?ft bezahlen? Welche Steuerregeln gelten dabei? Die ARAG Experten kl?ren auf.

Was ist eine Kryptow?hrung?
Eine Kryptow?hrung ist eine Form von digitalem Geld, das auf Verschl?sselungstechniken wie Blockchain beruht. Kryptow?hrungen sollen dadurch unabh?ngig und sicher sein. Sie werden in der Regel nicht von Notenbanken und Staaten ausgestellt, sondern sind dezentral und keinen Kontrollinstanzen unterworfen. Das „Geld“ befindet sich in einer verschl?sselten, digitalen Geldb?rse, zu der man nur mit dem richtigen Codeschl?ssel Zugang erlangen kann. Vergisst man ihn, sind die Coins unwiderruflich verloren! Im Gegensatz zu herk?mmlichem Geld ist die Zahl der Geldeinheiten von vorneherein eher begrenzt. Neue Einheiten werden ?ber bestimmte mathematische Verfahren in einem Computernetzwerk erschaffen. Dieser Prozess ist auch als „Mining“ bekannt.

Situation in Deutschland
Kryptow?hrungen sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden wie Gegenst?nde behandelt. Handel mit Bitcoins k?me damit Tauschhandel gleich. Bei herk?mmlichen Banken gibt es in der Regel auch keine M?glichkeit, Bitcoins „aufzuheben“ oder welche anzukaufen. Der gewerbliche Handel mit Kryptow?hrungen unterliegt seit Anfang 2020 der Aufsicht der Bundesanstalt f?r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist erlaubnispflichtig.

Was ist steuerrechtlich zu beachten?
Da es in Deutschland keine Verm?genssteuer gibt, muss man als Privatperson auf den reinen Besitz von Kryptow?hrungen keine Steuern zahlen. Auch der Kauf ist steuerfrei. Ein Verkauf von Kryptocoins oder sonstiger Handel ist hingegen unter Umst?nden zu versteuern. Wenn man die Coins aber nachweislich mehr als ein Jahr gehalten hat, f?llt keine Steuer an. Sollten Sie mit Kryptow?hrungen Transaktionen durchf?hren, gilt es, jeden Schritt genauestens zu dokumentieren! Eventuelle Gewinne sind unbedingt in der Steuererkl?rung anzugeben. Vorsicht! Wenn man mit Coins einkauft, die man weniger als ein Jahr hat, z?hlt die Transaktion als Gewinnmitnahme und der Gewinn muss versteuert werden. F?r jeden Coin oder Bruchteil von einem Coin (?blicherweise ein Viertelcoin) muss man dem Finanzamt beweisen k?nnen, wie lange man ihn hatte! Das sogenannte „Mining“ ist steuerfrei, solange man es nur privat macht.

Wo handelt man mit Kryptow?hrungen?
?blicherweise findet Handel mit Kryptow?hrungen auf speziellen Online-B?rsen statt. In einigen wenigen Gesch?ften kann man aber beispielsweise mit Bitcoins einkaufen.

Kann man Kryptow?hrungen verschenken?
Ja, das ist m?glich. Allerdings gelten dabei die Freibetr?ge der Schenkungssteuer. Schenkt man einem Freund oder einem weit entfernten Verwandten Bitcoins, wird bei einem geschenkten Wert ab 20.000 Euro eine Schenkungssteuer f?llig. Schenkt man dagegen seinem Kind Bitcoins, greift die Schenkungssteuer erst ab 400.000 Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

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