Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach der neuen HOAI 2021

Am 01.01.2021 ist die neue Honorarordnung f?r Architekten und Ingenieure in Kraft getreten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung aller Architekten- und Ingenieurvertr?ge.

So gelten f?r Vertr?ge, die ab Januar 2021 geschlossen werden, grunds?tzlich keine verbindlichen Mindest- oder H?chsts?tze mehr, sondern die H?he und Berechnung der Planerverg?tung kann ohne R?cksicht auf die Vorgaben der HOAI frei vereinbart werden. Die Parteien k?nnen jedoch auch vereinbaren, dass das Honorar nach den Vorgaben der HOAI berechnet wird, wobei die Honorars?tze nur als Orientierungswerte dienen. Anders als bisher muss diese Vereinbarung, um rechtswirksam zu sein, nicht mehr schriftlich und bei Abschluss des Vertrags getroffen werden, sondern es reicht zuk?nftig die Textform auch per Fax oder Mail.

Das in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene Produkt „Bauvertr?ge und Baubriefe“ liefert Zugriff auf eine digitale Sammlung der wichtigsten Vorlagen f?r den Schriftverkehr und die Vertragsgestaltung am Bau. Alle Dokumente sind auf neuestem Stand nach HOAI 2021, VOB 2019, BGB 2018 und werden laufend nach der neuesten Rechtsprechung aktualisiert. Dar?ber hinaus halten den Nutzer Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und BGH-Entscheidungen auf dem Laufenden.

Weitere Informationen und Leseproben finden Interessenten unter forum-verlag.com.

Keywords:Honorarordnung, HOAI, Ingenieurvertr?ge, Architektenvertr?ge

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