Weihnachtsgeld in Corona-Zeiten

ARAG Experten informieren ?ber die Sonderzahlung am Jahresende

Angesichts explodierender Preise f?r Energie, Wohnen und Lebensmittel ist Weihnachtsgeld f?r viele Besch?ftigte wichtiger als je zuvor. Doch wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Und wie viel? Wann wird es ausgezahlt? Gibt es das auch in Corona-Zeiten? Muss ich die Sonderzahlung versteuern? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zus?tzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?
Rechtlich gesehen ist es ein zus?tzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verr?t, war es urspr?nglich vor allem daf?r gedacht, Geschenke f?r Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und ?ber die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man ?berhaupt Weihnachtsgeld erh?lt, entscheiden laut ARAG Experten einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld in Zahlen
Die Anzahl der Besch?ftigten, die in Deutschland mit Weihnachtsgeld rechnen k?nnen, variiert nach Information der ARAG Experten sehr stark. Fest steht: Wessen Arbeitsverh?ltnis einem Tarifvertrag unterliegt, hat eine fast doppelt so hohe Chance auf die Sonderzahlung. W?hrend das Statistische Bundesamt von knapp 90 Prozent aller Tarifbesch?ftigten ausgeht, sind es laut Hans-B?ckler-Stiftung 77 Prozent. In Betrieben ohne Tarifbindung hingegen erhalten nur gut 40 Prozent der Arbeitnehmer eine Sonderzahlung zu Weihnachten.

Die H?he des Weihnachtsgeldes in 2021 liegt laut Destatis durchschnittlich bei 2.677 Euro, das sind 50 Euro mehr als im Vorjahr. Dabei gibt es ein Ost-West-Gef?lle: W?hrend Besch?ftigte in Ostdeutschland durchschnittlich 2.554 Euro Weihnachtsgeld erhalten, liegt es im Westen um knapp 150 Euro h?her.

Die Chance auf Weihnachtsgeld ist laut Hans-B?ckler-Stiftung offenbar eine Frage des Geschlechts: So erhalten 50 Prozent der Frauen eine weihnachtliche Sonderzahlung, bei M?nnern sind es 54 Prozent. Ebenfalls bessere Aussichten haben Vollzeitbesch?ftigte: 53 Prozent von ihnen bekommen Weihnachtsgeld, w?hrend nur 47 Prozent der Teilzeitbesch?ftigten eine entsprechende Sonderzahlung erhalten. Am gr??ten ist der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsvertr?gen: Nur 45 Prozent der befristet und 53 Prozent der unbefristet Besch?ftigten d?rfen sich dieses Jahr ?ber Weihnachtsgeld freuen.

Weihnachtsgeld und Kurzarbeit
Laut ifo-Institut sind immer weniger Menschen in Kurzarbeit. Waren im Oktober letzten Jahres noch rund zwei Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen, sind es aktuell noch etwa 600.000. Viele dieser Arbeitnehmer haben vor Corona Weihnachtsgeld bekommen oder hatten sogar einen Anspruch darauf. Nach Auskunft der ARAG Experten ?ndert die Pandemie nichts an diesem Anspruch. Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch w?hrend der Kurzarbeit ungek?rzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes f?r den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld ?brigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Rechtliche Unterschiede: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn f?r viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es nach Auskunft der ARAG Experten Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelm??ig ein vertraglich vereinbartes Entgelt f?r erbrachte Arbeitsleistung. So weit, so gut. Im Falle einer K?ndigung vor Jahresende jedoch w?rde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen muss m?glicherweise sogar zur?ckgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Ein besonderer Fall ist die betriebliche ?bung. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise ?ber mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so k?nnen Arbeitnehmer laut ARAG Experten Rechtsanspr?che stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche ?bung verpflichtende Leistungen. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbesch?ftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschlie?en, wenn er daf?r einen sachlichen Grund hat. F?r Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die H?he des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schlie?lich entscheiden Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien ?ber die H?he Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zus?tzlich zu ihrem November-Gehalt. Das ist oft aber auch schon die H?chstgrenze. Faktoren, die generell die H?he des Weihnachtsgeldes beeinflussen k?nnen, sind beispielsweise die Branche oder die Dauer der Betriebszugeh?rigkeit.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Die Summe des Weihnachtsgeldes ist in der Regel der monatlichen Gehaltsabrechnung im November zu entnehmen. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grunds?tzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr k?nnen Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld aber unter Umst?nden sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer bis zum 31. M?rz 2022 im Zusammenhang mit der Corona-Krise von ihrem Chef erhalten, bleiben n?mlich steuerfrei. Voraussetzung: Sie werden zus?tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. F?r das Weihnachtsgeld bedeutet das: Es bleibt nur steuerfrei, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Au?erdem darf die Vereinbarung, auf der die Zahlung beruht, nicht vor dem 1. M?rz 2020 geschlossen worden sein. Es darf also weder laut Arbeits- oder Tarifvertrag noch aufgrund einer betrieblichen ?bung bereits zuvor geschuldet sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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