In dem k?rzlich ver?ffentlichten Entwurf f?r ein sogenanntes „Reparaturgesetz“ zur Reform sieht das Bundesjustizministerium (BMJ) einige Erleichterungen vor f?r Betreuer die den Sachkundenachweis erbringen m?ssen. Diese sollen daf?r rund eineinhalb Jahre mehr Zeit bekommen.
Im „Reparaturgesetz“ vorgesehenen ?nderungen:
1. Die Frist f?r Betreuer, die ihre T?tigkeit erst ab dem 1. Januar 2020 aufgenommen haben, soll bis zum 30. Juni 2025 verl?ngert werden. Diese Betreuer gelten gem?? ? 32 Abs. 1 BtOG zun?chst als ab dem 1. Januar 2023 vorl?ufig registriert und k?nnen bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf vollst?ndige Registrierung stellen. Folgt so ein Antrag nicht, endet die vorl?ufige Registrierung mit Ablauf des 30. Juni 2023. Wird ein solcher Antrag gestellt, gilt die vorl?ufige Registrierung bis l?ngstens zum 30. Juni 2025 fort.
2. Wer nach dem 1. Januar 2023 erstmalig als beruflicher Betreuer t?tig werden will, muss grunds?tzlich alle in ? 23 BtOG genannten Voraussetzungen erf?llen, also auch den Sachkundenachweis erbringen.
3. Eine Ausnahme soll es allerdings gem?? ? 33 BtOG f?r Berufsanf?nger geben, die die erforderliche Sachkunde nur teilweise nachweisen k?nnen, weil die f?r den Erwerb der vollst?ndigen Sachkunde notwendigen Studien-, Aus- oder Fortbildungsangebote noch nicht verf?gbar sind.
Diese k?nnen von der zust?ndigen Stammbeh?rde vorl?ufig registriert werden. Die Beh?rde kann die vorl?ufige Registrierung befristen, andernfalls endet die vorl?ufige Registrierung per Gesetz mit Ablauf des 30. Juni 2025.
Eine Befristung ?ber diesen Zeitpunkt hinaus wird nicht m?glich sein.
Es handelt sich um eine ?bergangsregelung, die ausschlie?lich der Vermeidung eines Mangels neuer beruflicher Betreuer in der ?bergangszeit nach Einf?hrung des neuen Registrierungsverfahrens dient, weil nach Inkrafttreten des Reformgesetzes zun?chst mit einer erh?hten Nachfrage bei der Belegung der neuen Sachkundelehrg?nge und gleichzeitig noch mit einem knappen Angebot zu rechnen ist.
Sollte die Verordnung fr?her in Kraft treten, besteht auch fr?her Sicherheit im Hinblick auf die Inhalte und den Umfang der Sachkundekurse. Die HELP Akademie kann sich verl?sslich vorbereiten, sich unter Umst?nden auch schon vor Inkrafttreten des eigentlichen Reformgesetzes zertifizieren lassen und eventuell auch schon im Herbst 2022 mit den Sachkundekursen beginnen.
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