Gesund durchs zweite Schulhalbjahr

UV-C-Luftentkeimungsger?te gegen Corona-Viren & Co.

Wie kommen Schulen und Kitas w?hrend der Pandemie durch die kalte Jahreszeit? Hilfreich sind geschlossene Luftreiniger mit bew?hrter UV-C-Technologie: Sie bestrahlen in ihrem Inneren die eingesogene Raumluft und t?ten Viren, Bakterien und Keime. F?r Schulleiter und Lehrkr?fte, Eltern und Sch?ler hat der ZVEI in einer aktuellen Informationsschrift kompakt zusammengefasst, wie die Technologie arbeitet, was sie leistet und welche Planungsparameter wichtig sind.

UV-C-Ger?te im Klassenzimmer zur Luftentkeimung sind leise, einfach zu handhaben und dank ihrer geschlossenen Bauform auch sicher. In vielen F?llen sind sie eine sinnvolle Erg?nzung zur Fensterl?ftung und werden vom Umweltbundesamt empfohlen. F?r eine unkomplizierte Nachr?stung eignen sich mobile Ger?te – denn viele Schulen und Kitas haben bislang keine station?ren Raumlufttechnischen Anlagen (RLT).

Doch gen?gt die Leistung eines mobilen Ger?tes f?r einen voll besetzen Klassenraum? Der ZVEI hat nachgerechnet: Das Atemvolumen von Kindern und Jugendlichen liegt deutlich unter dem von Erwachsenen. Im Unterricht nehmen sie meist eine ruhige Position ohne k?rperliche Anstrengung ein. Ein drei- bis vierfacher Raumluftwechsel pro Stunde kann somit verl?sslich geplant werden.

Sieben Euro im Monat
Ein Standard UV-C-Luftentkeimungsger?t kann an einer Steckdose betrieben werden – ein 200-Watt-Ger?t beispielsweise mit einem moderaten Stromverbrauch von etwa sieben Euro im Monat.

Bei einer angenommenen Dauer von sechs Stunden pro Schultag an etwa 200 Tagen im Jahr betr?gt die Betriebszeit der UV-C-Lampen circa 1.200 Stunden. Die durchschnittliche Lebenserwartung von UV-C-Strahlern liegt bei mindestens 9.000 Stunden. Das hei?t, sie m?ssen etwa alle 7,5 Jahre gewartet werden – unabh?ngig von der behandelten Luftmenge und Keimanzahl. Das Serviceintervall richtet sich nach der Betriebsdauer, die Wartung ist daher gut planbar, einfach, hausmeisterfreundlich und zudem mit geringen Sicherheitsvorkehrungen verbunden. Doch am Ende der Lebensdauer ist ein Austausch notwendig: Denn technologisch bedingt altern Lampen, und ihre Leistung nimmt ab. Ausgediente UV-C-Lampen werden – wie etwa auch Leuchtstofflampen – dem Abfallwirtschaftskreislauf zugef?hrt. Es fallen keine gesonderten Entsorgungskosten an.

Normen geben Sicherheit
Geschlossene UV-C-Luftentkeimer unterliegen den Sicherheitsanforderungen f?r Haushaltsger?te nach DIN EN 60335-1 und DIN EN 60335-2-65. Entspricht ihre Technik diesen Normen, k?nnen Laien sie bedenkenlos nutzen. Wichtig ist auch das CE-Kennzeichen auf dem Ger?t. Die neue technische Spezifikation DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekund?rluftger?te“ hilft, beim Einkauf professionelle Entkeimungsl?sungen von preisg?nstiger „Placebo-Technik“ zu unterscheiden. Denn sie fordert einen Nachweis der biologischen Wirksamkeit durch ein zertifiziertes Labor und dokumentiert die Effektivit?t des Ger?ts.

Der ZVEI hat herstellerneutral alle Informationen zu UV-C-basierten Luftreinigern in seiner Schrift „UV-C-Luftentkeimung in Schulen und Bildungseinrichtungen“ auf acht Seiten zusammengestellt.

Weblink:
https://www.licht.de/fileadmin/Publikationen_Downloads/ZVEI-Schriften/2109_ZVEI-UV-C_Bildungseinrichtungen.pdf

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