Vier-Tage-Woche, Jobsharing, k?rzere Arbeitstage – in Schweden, Spanien, Island und neuerdings Belgien ist Work-Life-Balance im Arbeitsalltag angesagt. Auch in Deutschland legen immer mehr vor allem junge Arbeitnehmer nicht nur Wert auf Freizeit, sie haben auch hohe Anspr?che an ihren Arbeitgeber, dem sie ihre Arbeitskraft zur Verf?gung stellen. Wie die Teilzeit-Modelle funktionieren und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen es gibt, erkl?rt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelh?fer.
Teilzeit in Zahlen
Im ersten Quartal 2022 arbeiteten in Deutschland laut Statista rund 28 Prozent aller Besch?ftigten in Teilzeit. Dabei ist die Teilzeitquote der Frauen mit knapp 50 Prozent fast f?nf Mal so hoch wie die der M?nner (10,7 Prozent). Und nach wie vor sind es meist Frauen, die wegen der Kinder oder pflegebed?rftiger Familienangeh?riger in Teilzeit arbeiten. Doch die W?nsche sind durchaus anders gelagert, denn viele Erwerbst?tige sind ?berbesch?ftigt, arbeiten also mehr, also sie m?chten: Die H?lfte der erwerbst?tigen M?nner, die im Durchschnitt 41 Stunde pro Woche arbeiten, w?rden ihre Wochenarbeitszeit gerne auf 37 Stunden reduzieren. Bei den erwerbst?tigen Frauen – sie arbeiten im Schnitt 32 Stunden pro Woche – sind es gut 40 Prozent, denen eine 30-Stunden-Woche reichen w?rde.
Hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf Teilzeit?
Tobias Klingelh?fer: Prinzipiell hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Arbeitszeitverringerung. Qua Gesetz (Paragraf 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)) m?ssen f?r die Reduzierung einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle allerdings zwei grundlegende Voraussetzungen erf?llt sein: Das jeweilige Arbeitsverh?ltnis muss bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen und in dem Unternehmen m?ssen mehr als 15 Mitarbeiter besch?ftigt sein. Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bereits verringert hat und nun erneut reduzieren will, geht das fr?hestens nach Ablauf von zwei Jahren. Arbeitgeber k?nnen die Verringerung der Arbeitszeit oder deren gew?nschte Verteilung aus betrieblichen Gr?nden ablehnen.
Teilzeit vs. Vollzeit – gibt es rechtliche Unterschiede?
Tobias Klingelh?fer: Teilzeit ist alles, was nicht Vollzeit ist. Wird in einem Betrieb z. B. regul?r 40-Stunden pro Woche gearbeitet, w?re eine 39-Stunden-Woche bereits eine Teilzeitstelle. Und da gibt es keine Unterschiede, egal in welchem Modell. Das TzBfG stellt die Teilzeitbesch?ftigung einem Vollzeitjob gleich. In puncto Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit oder sozialer Absicherung darf ein Arbeitnehmer in Teilzeit nicht benachteiligt werden.
Was sind die Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit?
Tobias Klingelh?fer: Die Vorteile sind nat?rlich mehr Freizeit und – je nach Modell – eine l?ngere Erholungszeit, wodurch Stress reduziert und der Krankheitsstand gesenkt werden kann. Und entspannte Mitarbeiter arbeiten in der Regel effektiver, kreativer und sie sind motivierter. Gerade heutzutage, wo Betriebe Probleme haben, gutes Personal zu finden, kann man sich als attraktiver Arbeitgeber pr?sentieren, wenn man Teilzeitarbeit anbietet. Aber es gibt nat?rlich auch Nachteile beim Gehalt, wo Arbeitnehmer meist Abstriche machen m?ssen. Das wirkt sich auch auf die Rente aus, weil die Rentenanspr?che sinken. Und wenn Teilzeitbesch?ftigte arbeitslos werden, wirkt sich die Teilzeit nat?rlich auch auf das Arbeitslosengeld aus, das nach dem Bruttoeinkommen der letzten zw?lf Monate berechnet wird. Aber auch f?r Unternehmen kann es organisatorische Probleme mit sich bringen, den Betrieb mit Teilzeitbesch?ftigten reibungslos am Laufen zu halten.
Welche klassischen Teilzeit-Modelle gibt es?
Tobias Klingelh?fer: Das klassischste und f?r Arbeitgeber unkomplizierteste Modell ist die Reduktion der t?glichen Arbeitszeit. Eine Variante, bei der Teil- und Vollzeit kombiniert werden k?nnen, ist die Verteilung der w?chentlichen Arbeitszeit auf zwei bis f?nf Tage. Dieses Modell ist vor allem bei schwankenden Arbeitsaufkommen von Vorteil. Sp?testens seit Corona hat sich ja auch das Arbeiten in Teilzeit von zuhause etabliert. Der Vorteil hier sind deutlich geringere Fahrtkosten und -zeiten auf Arbeitnehmerseite, w?hrend der Chef Betriebskosten einspart.
Etwas weniger verbreitet ist das Jobsharing. Dabei teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Stelle. Einer der Vorteile f?r Mitarbeiter: Auch in Teilzeit k?nnen Vollzeitprojekte ?bernommen und verantwortlich geleitet werden. Ebenfalls weniger verbreitet ist die Teilzeit „Team“. Daf?r ist echter Teamgeist gefordert, weil der Chef lediglich bestimmt, wie viele Mitarbeiter in welchem Zeitraum anwesend sein m?ssen. Wer wann wie arbeitet, wird im Team entschieden. Auch dieses Modell kann auf zwei bis f?nf Tage verteilt werden, auch hier sind Teil- und Vollzeit kombinierbar. Es lebt von besonders variablen Arbeitszeiten und l?sst Mitarbeitern einen hohen Entscheidungsfreiraum. Arbeitgeber k?nnen den Betrieb so optimal auslasten und kurzfristig planen.
Was ?ndert Teilzeit am Urlaubsanspruch?
Tobias Klingelh?fer: Laut Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmern in Vollzeitbesch?ftigung in Deutschland ein Mindesturlaub von vier Wochen bzw. 24 Werktagen f?r eine Sechs-Tage-Woche zu. In einer F?nf-Tage-Woche sind es 20 Werktage. Dabei richtet sich der Urlaubsanspruch nicht nach den gearbeiteten Stunden, sondern den gearbeiteten Tagen pro Woche. F?r Teilzeitbesch?ftigte bedeutet das, dass sich ihr Urlaubsanspruch danach richtet, an wie vielen Tagen sie w?chentlich f?r ihren Betrieb arbeiten. Hat ein Arbeitnehmer seine F?nf-Tage-Woche also beispielsweise auf eine Drei-Tage-Woche reduziert, dann stehen ihm statt 20 Tagen nur noch 12 Tage Urlaub zu. Da er mit diesen 12 Urlaubstagen vier ganze Wochen Jahresurlaub nehmen kann, ist sein Mindestanspruch gedeckt.
Ein Teilzeitbesch?ftigter, der an f?nf Tagen zur Arbeit kommt, aber t?glich weniger Arbeitsstunden leistet, bekommt genauso viel Urlaub zu wie seinen vollzeitbesch?ftigten Kollegen. Um seinen Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr zu decken, stehen ihm 20 Urlaubstage zu.
Gew?hrt ein Arbeitgeber seinen Angestellten mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum, dann l?sst sich der Urlaubsanspruch f?r Teilzeitbesch?ftigte mit einer einfachen Formel berechnen. Dazu teilt man die vertraglich vereinbarten Urlaubstage f?r Vollzeitbesch?ftigte durch die unternehmens?bliche Anzahl der w?chentlichen Werktage. Daraufhin multipliziert man das Ergebnis mit der Zahl seiner tats?chlichen Arbeitstage pro Woche, um auf den korrekten Urlaubsanspruch zu kommen. Als Beispiel: 30 Urlaubstage dividiert durch f?nf Werktage pro Woche multipliziert mit vier Arbeitstagen pro Woche. Ergebnis: 24 Urlaubstage.
Wie sieht der Weg von Teil- zu Vollzeit aus?
Tobias Klingelh?fer: Auch dieser Weg ist durch das TzBfG geregelt (Paragraf 9). Danach m?ssen teilzeitbesch?ftigte Arbeitnehmer ihrem Chef schriftlich mitteilen, dass sie Vollzeit arbeiten m?chten. Dann kann unter Umst?nden ein Anspruch auf Vollzeitbesch?ftigung bestehen, wobei hier die einzelnen Voraussetzungen genau gepr?ft werden m?ssen.
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