Die Energiepreise hoch, die Aussichten auf Preissenkungen mies, deutliche Preissteigerungen wahrscheinlich. In diesen Zeiten hilft nur eins: Strom sparen. Am besten, indem man den eigenen Verbrauch nach M?glichkeit senkt. Nicht gemeint ist damit, sich Strom auf anderen Wegen zu beschaffen. Denn ob man seinen Akku im B?ro l?dt, die Stromleitung des Nachbarn anzapft oder gar den Stromz?hler manipuliert – dabei handelt es sich um Stromdiebstahl. Und der ist in jeglicher Form verboten. ARAG Experte Tobias Klingelh?fer erkl?rt die kleinen, feinen Unterschiede und informiert ?ber die rechtlichen Konsequenzen des Stromklaus.
Was sagt das Gesetz zum Stromdiebstahl? Ist es immer eine Straftat?
Tobias Klingelh?fer: Das kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Auf welche Weise auch immer – wer unerlaubt elektrische Energie entzieht, begeht ein diebstahl?hnliches Vergehen oder eine Straftat. Im Strafgesetzbuch (StGB), Paragraf 248c, hei?t es w?rtlich: „Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsm??igen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dabei ist selbst der Versuch schon strafbar.
Doch damit nicht genug. Wer beispielsweise einen Stromz?hler manipuliert, kann laut Paragraf 303 StGB auch noch wegen Sachbesch?digung zu einer Geldstrafe oder einer Gef?ngnisstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Und Gesch?digte haben nat?rlich auch noch zivilrechtliche Anspr?che. So kann ein Stromanbieter oder etwa ein gesch?digter Nachbar, dem die Leitung angezapft wurde, entsprechende Nachzahlungen verlangen. Es kann also b?se enden, wenn man auch nur versucht, sich irgendwo ungefragt Strom zu beschaffen.
Gibt es Unterschiede im Stromdiebstahl?
Tobias Klingelh?fer: Grunds?tzlich gilt: Dort, wo die Stromentnahme nicht ausdr?cklich erlaubt ist, ist sie verboten. Sobald aber die Staatsanwaltschaft davon erf?hrt, wird die Straftat verfolgt. Stromdiebst?hle mit geringem Wert, also unter 50 Euro, werden jedoch nur auf Antrag des Opfers verfolgt. Daher macht es durchaus einen Unterschied, ob man z. B. das Handy am Arbeitsplatz oder das eigene Elektroauto an der Wallbox des Arbeitgebers aufl?dt oder gar eine Manipulation des Stromz?hlers vornimmt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man in jedem Fall fragen, bevor man fremde Steckdosen benutzt. Das gilt ?brigens auch in Arztpraxen oder Restaurants.
Umfangreiche Stromentnahmen – wenn etwa Stromz?hler manipuliert, falsch ausgelesen oder fremde Stromleitungen angezapft werden – k?nnen schwerwiegende, rechtliche Folgen haben. In einem konkreten Fall wollte ein Cannabis-Bauer den hohen Stromverbrauch f?r die Plantage in der Wohnung kaschieren, indem er Stromz?hler manipulierte und drei Jahre lang umsonst beliebig viel Strom abzapfte. Als er aufflog, durfte der Stromanbieter den Verbrauch sch?tzen und der Plantagenbesitzer musste 50.000 Euro nachzahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 19 U 69/11).
Nicht zuletzt kann es aber auch wirklich gef?hrlich f?r Leib und Leben werden, wenn Hobby-Elektriker, die sich nicht wirklich mit der Materie auskennen, willk?rlich Stromleitungen ziehen. Das kann im schlimmsten Fall zu Br?nden oder Explosionen f?hren. Und noch ein Hinweis: Es gibt Stromdetektive, die im Auftrag von Versorgungsunternehmen F?lle von Stromklau untersuchen.
Was kann man als Gesch?digter tun?
Tobias Klingelh?fer: Wenn Arbeitgeber eine private Stromentnahme am Arbeitsplatz entdecken, k?nnen sie ihre Mitarbeiter theoretisch abmahnen oder ihnen auch fristlos k?ndigen. Einen Anspruch auf das Aufstellen privater Elektroger?te oder das Aufladen elektrischer Akkus gibt es nicht. Hier ben?tigen Mitarbeiter selbst bei geringen Strommengen die Zustimmung ihres Arbeitgebers.
Handelt es sich bei Stromdieben um Mieter, die z. B. ihre E-Fahrzeuge unbefugt an der allgemeinen Steckdose aufladen, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen oder zur au?erordentlichen fristlosen K?ndigung berechtigt sein. Dazu muss er vorher aber ein klares Verbot ausgesprochen haben und er muss den Stromdieb anzeigen. Sonst wird der erh?hte Stromverbrauch auf alle Mieter verteilt. Sind einzelne Mieter die Gesch?digten, indem z. B. ihre Stromleitung absichtlich angezapft wurde, muss der Vermieter informiert werden, Abhilfe schaffen und Anzeige erstatten.
Wie kann man Stromdiebstahl aufdecken?
Tobias Klingelh?fer: Wer den Verdacht hegt, beklaut zu werden, sollte s?mtliche Ger?te im Haushalt, die Strom verbrauchen ausschalten. L?uft der Z?hler weiter, bedient sich vermutlich ein Fremder. Eine andere M?glichkeit ist, sofern sich die Sicherungen au?erhalb der eigenen vier W?nde befinden, diese auszuschalten, wenn man die Wohnung verl?sst. Ben?tigt der Stromdieb Energie, muss er die Sicherungen zuvor wieder einschalten.
Weitere interessante Informationen unter:
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