Essen – Muss man als Arbeitgeber die Arbeitsvertr?ge f?r Minijobber anpassen? Die Antwort von Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, auf diese Frage lautet eindeutig Ja, „wenn der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erh?hung des Mindestlohns angepasst wird. Die ?nderungen sollten dann aber unbedingt im Arbeitsvertrag oder in der Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen festgehalten werden.“
Nachfolgend gibt Steuerberater Roland Franz Antworten auf weitere wichtige Fragen in diesem Zusammenhang.
Wenn man sich mit seinem Minijobber auf einen niedrigeren Stundenlohn als den Mindestlohn geeinigt hat, ist das in Ordnung?
„Nein, in Deutschland gilt f?r alle Besch?ftigten ?ber 18 Jahre als Verdienstuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt somit auch f?r Minijobber und Minijobberinnen, egal ob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Das kann zum Beispiel bei der Verg?tung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden vorkommen“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.
Muss man mit einer Strafe rechnen, wenn man seinem Minijobber den neuen Mindestlohn nicht zahlt?
„F?r Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, k?nnen im Nachhinein Nachzahlungen anfallen. Die Pr?fung dieser Entgeltanspr?che geh?rt zum Pr?fauftrag der Deutschen Rentenversicherung. Werden im Rahmen von Betriebspr?fungen Verst??e festgestellt, werden die Beh?rden der Zollverwaltung informiert (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS)“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.
Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsprechenden Sozialversicherungsbeitr?ge auf der Basis geschuldeter Arbeitsentgelte festgestellt, nachgefordert sowie zur Erhebung der Unfallversicherungsbeitr?ge an die Tr?ger der Unfallversicherung ?bermittelt.
Steuerberater Roland Franz warnt jedoch: „Verst??e gegen das Mindestlohngesetz k?nnen mit Geldbu?en sanktioniert werden. Verst??e bei der Kontrolle, beispielsweise bei der Dokumentation der Arbeitszeit, k?nnen ebenfalls mit einer Geldbu?e geahndet werden.“
Kann man nach der Erh?hung der Minijob-Grenze als Arbeitgeber im Privathaushalt auch mehr Ausgaben bei der Steuer geltend machen?
„Bisher waren bis zu 510 Euro im Jahr f?r Haushaltshilfen und bis zu 4.000 Euro im Jahr f?r Kinderbetreuung steuerlich absetzbar. Bei den Betr?gen, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eines Minijobbers bei der Steuerkl?rung geltend machen k?nnen, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine ?nderung vorgesehen“, antwortet Steuerberater Roland Franz.
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