Anhaltende Niedrigzinspolitik sorgt für unkalkulierbare Unternehmer-Risiken

Ralf W. Barth von CoNav informiert über die aus der Niedrigzinsphase entstehenden Risiken für Arbeitgeber und was diese bedeuten

„Bis zu 40% der deutschen Lebensversicherer drohen Probleme nach vorsichtiger Einschätzung der beaufsichtigenden Behörde BaFin. Als Brancheninsider stellen wir im Dialog mit Unternehmern zur betrieblichen Altersvorsorge jedoch immer wieder fest, wie wenige diese Informationen überhaupt als bedrohlich oder als Risiko wahrnehmen“, erläutert Ralf W. Barth die aktuelle Lage.

Es gehe nicht nur darum, ob jeder Versicherte (Mitarbeiter) weniger ausgezahlt bekomme, sondern um die möglichen, kumulierten Risiken, denen Arbeitgeber konkret durch die Versicherer und deren Situation in der Niedrigzinsphase ausgesetzt sind. Barth führt hierzu an: „Oft sind den Arbeitgebern die damit verbundenen, permanent wachsenden Fehlbeträge und deren wirtschaftliche Belastung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht bewusst. Eine ernsthafte Bedrohung stellen diese Nachrichten vor allem für all die Arbeitgeber und Unternehmen dar, bei denen sich schlecht entwickelnde Lebens- und Rentenversicherungen zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung eingesetzt wurden.“ Gesetzlich geforderte Rückstellungen für derartige Situationen aus Fehlbeträgen der Versicherer in der betrieblichen Altersvorsorge bildete kaum ein Unternehmen.

Arbeitgeber müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie gesetzlich verpflichtet (§ 1 Abs. 1 BetrAVG) sind gegebenenfalls für einen zahlungsunfähigen Lebensversicherer einstehen und dessen Zusagen erfüllen zu müssen. Die Faktenlage spreche hier eine eindeutige Sprache: Versicherer, die ihre Leistungen nicht mehr erbringen können, werden unter die Aufsicht der BaFin gestellt (§ 314 VAG Zahlungsverbot; Leistungsherabsetzung). Sei dieser Umstand erst einmal eingetreten, sind alle Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet die Verträge bis zum Ende zu bedienen. „Die ganze Tragweite wird den Arbeitgebern erst bewusst, wenn sie nachvollziehen, wie es um die vertragliche Konstellation der betrieblichen Altersversorgung steht. Auf der einen Seite sind sie nun verpflichtet bei der Gehaltsumwandlung 15% zuzuzahlen, auf der anderen Seite sind sie als zu erfüllender Vertragspartner per Gesetz zwangsverpflichtet in die vertraglichen Zusagen der Versicherer einzusteigen und diese einzuhalten“, erklärt Ralf W. Barth.

Schnell könnten für Unternehmen pro Arbeitnehmer so Kosten von einigen tausend Euro entstehen, die sich zu einer extremen wirtschaftlichen Belastung entwickeln können. Die klassische betriebliche Altersvorsorge entwickele sich aufgrund der Niedrigzinsen zu einem unkalkulierbaren Risiko für Arbeitgeber.

„Als Arbeitgeber sollten Sie rechtzeitig das bereits angehäufte und das sich weiter entwickelnde Risikopotenzial überprüfen lassen, damit Sie handlungsfähig bleiben und um die Gefahren zu begrenzen oder gar zu eliminieren. Es gibt sogar die Möglichkeit, die vorhandenen Risiken in wirtschaftliche Vorteile zu verwandeln, wenn Sie sich an einen professionellen und von Gesellschaften unabhängigen Berater wenden“, bekräftig Ralf W. Barth abschließend.

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