F?r Auszubildende und Betriebe ist der 1. September ein typischer Startpunkt f?r den Beginn der Ausbildung. F?r alle Beteiligten bedeutet dieser Tag eine Wegmarke auf einem neuen Lebensabschnitt, dessen Erfolg entscheidend von einer sorgf?ltigen Vorbereitung abh?ngt. Bei knapp 70.000 Ausbildungsstellen, die allein im letzten Jahr unbesetzt blieben, gilt es, sich als Arbeitgeber zu positionieren. Was also muss aus rechtlicher, organisatorischer und menschlicher Sicht beachtet werden, damit der Einstieg reibungslos gelingt? Die ARAG Experten mit einem ?berblick.
Was Betriebe vor dem Ausbildungsstart kl?ren m?ssen
Zun?chst m?ssen Betriebe ?berpr?fen, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen gem?? Paragraf 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erf?llen. Danach muss die Einrichtung laut ARAG Experten sicherstellen, dass die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden k?nnen. Weiterhin geh?ren die Anmeldung beim zust?ndigen Berufsbildungswerk oder der Kammer, bei der Berufsschule, bei der Krankenkasse und bei der Berufsgenossenschaft zu den Pflichtaufgaben. Insbesondere bei minderj?hrigen Azubis ist eine ?rztliche Erstuntersuchung laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zwingend vorgeschrieben und muss rechtzeitig erfolgen.
Dar?ber hinaus weisen die ARAG Experten auf entscheidende praktische Vorbereitungen hin: Der Ausbildungsplatz muss eingerichtet und ausgestattet sein, einschlie?lich Arbeits- und Schutzkleidung, Zugangsdaten, gegebenenfalls Namensschild sowie Materialien und Werkzeuge. Nicht zu vergessen ist die Information aller Mitarbeitenden ?ber den Ausbildungsbeginn, sodass ein unterst?tzendes Umfeld entsteht.
Der erste Tag im Betrieb
Der Auftakt am ersten Ausbildungstag pr?gt Azubis nachhaltig. Ein strukturierter Ablauf ist daher entscheidend. Eine herzliche Begr??ung, idealerweise durch die Gesch?ftsf?hrung oder die Ausbildungsverantwortlichen, schafft Vertrauen. Ein Betriebsrundgang und das Vorstellen zentraler Ansprechpartner erleichtern dem Azubi den Einstieg. Die Installation eines festen Ansprechpartners oder Mentors – etwa ein anderer Azubi aus einem h?heren Ausbildungsjahr – bietet zudem Sicherheit und Orientierung.
Dabei darf es laut ARAG Experten gerne menscheln: Kleine Gesten – wie z. B. ein Willkommenspaket oder gemeinsames Fr?hst?ck – machen nicht nur Freude, sondern signalisieren Wertsch?tzung. Zielvereinbarungen f?r die ersten Wochen oder die gesamte Ausbildungsdauer helfen, klare Erwartungen zu formulieren und Fortschritte nachvollziehbar zu machen.
Welche organisatorischen Pflichten auch Azubis kennen sollten
Auch Auszubildende sollten wichtige Schritte kennen und fr?hzeitig umsetzen. Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Bei Minderj?hrigen ist laut ARAG Experten zus?tzlich die Unterschrift der Eltern erforderlich. Es ist sinnvoll, sp?testens jetzt ein Girokonto zu er?ffnen, damit die Verg?tungszahlungen problemlos erfolgen k?nnen. Und Achtung: Ebenso ben?tigen Azubis eigene Krankenversicherungsnachweise, da sie nicht mehr ?ber die Familienversicherung laufen.
Ausbildungsabbr?che vermeiden
Gerade Handwerksbetriebe k?mpfen oft mit vorzeitigen Abbr?chen: Laut des Bundesinstituts f?r Berufsbildung (BIBB) wurden 2022 rund 155.000 duale Ausbildungsvertr?ge vorzeitig gel?st. Das zeigt, wie prek?r der ?bergang in eine Ausbildung h?ufig verl?uft, vor allem, wenn nicht fr?hzeitig die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Doch Probleme beginnen bereits vor dem ersten Tag, z. B. wenn nach dem Vertragsabschluss keine weiteren Ma?nahmen erfolgen und Bewerber sich anderweitig orientieren. Daher raten die ARAG Experten, den Kontakt zum Wunschbewerber aufrecht zu erhalten, ein Willkommensschreiben zu senden oder auf andere Weise aktiv zu kommunizieren, um die Bindung zu st?rken und Unsicherheiten des k?nftigen Azubis zu vermeiden.
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Seit Januar 2020 gilt laut BBiG eine Mindestverg?tung f?r Auszubildende. In ?ber dreihundert Ausbildungsberufen d?rfen seither keine L?hne unter dem Mindestlohn f?r Auszubildende ausgezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist laut ARAG Experten nach Ausbildungsjahren gestaffelt: Ein Azubi im zweiten Ausbildungsjahr bekommt 18 Prozent mehr als sein Kollege im ersten Jahr. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr sogar 40 Prozent mehr.
Eine gute Nachricht ist, dass sich die finanzielle Situation f?r Azubis stetig verbessert. So liegt die Mindestverg?tung f?r die meisten Berufe im ersten Ausbildungsjahr aktuell bei 682 Euro pro Monat im Vorjahr lag sie noch bei 649 Euro.
Wenn das Gehalt nicht reicht
In Deutschland k?nnen Auszubildende bei der ?rtlichen Agentur f?r Arbeit oder dem Jobcenter Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um einen monatlichen Zuschuss f?r ihre Ausbildungskosten, Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten zu erhalten. Zudem k?nnen Auszubildende unter Umst?nden den Bildungskredit der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Ausbildungsf?rderung nach dem BAf?G wird der Bildungskredit unabh?ngig vom eigenen Einkommen und Verm?gen sowie dem der Eltern oder beispielsweise des Lebenspartners gew?hrt. Nach Information der ARAG Experten betr?gt das Kreditvolumen bis zu 7.200 Euro und die R?ckzahlungsrate betr?gt lediglich 120 Euro im Monat. Die R?ckzahlung beginnt erst vier Jahre nach F?lligkeit der ersten Kreditrate. Es werden auch ausbildungsbedingte Praktika im Ausland gef?rdert. Dar?ber hinaus bieten auch einige Berufsverb?nde und Unternehmen Stipendien f?r Auszubildende an, die in ihrem jeweiligen Fachbereich t?tig sind.
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