Automatischer Informationsaustausch: Finanzämter erhalten Zugriff auf Konto- und Depotdaten im In- und Ausland

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert dar?ber, dass das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen ?ber Finanzkonten in Steuersachen vorsieht, dass das Bundeszentralamt f?r Steuern Informationen ?ber Finanzkonten mit der zust?ndigen Beh?rde des jeweils anderen Staates automatisch austauscht.

Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die vereinbarten Daten zu erheben und sie regelm??ig automatisch auszutauschen. Sie m?ssen deshalb grunds?tzlich bis zum 31.07.2025 entsprechende Finanzkontendaten an das Bundeszentralamt f?r Steuern melden. Grundlage f?r den Austausch sind der Common Reporting Standard sowie das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen ?ber Finanzkonten in Steuersachen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Staatenaustauschliste f?r den automatischen Austausch von Informationen ?ber Finanzkonten in Steuersachen, mit denen der automatische Datenaustausch erfolgt, zum 30.09.2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 03.06.2025, IV D 3 – S 1315/00304/070/025).

Diese Daten kann das Finanzamt bei deutschen Banken abrufen

„Kreditinstitute in Deutschland sind verpflichtet, ein spezielles Dateisystem zu unterhalten, auf das die Finanzverwaltung zugreifen darf. Dies erm?glicht es dem Finanzamt zu ?berpr?fen, welche und wie viele Konten sowie Depots eine Person bei verschiedenen Banken unterh?lt. Der Abruf der Daten durch die Finanzbeh?rden erfolgt automatisiert, ohne dass die Banken hiervon Kenntnis erlangen“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz. Der Datenabruf ist auf die Kontost?nde begrenzt. Allerdings k?nnen die Finanzbeh?rden auch tiefergreifende Informationen abrufen: Um detaillierte Informationen ?ber Kontoums?tze und Kontobewegungen zu erhalten, m?ssen die Finanzbeh?rden gem?? ? 93 Abs. 1 S. 3 AO ein separates Auskunftsersuchen an die kontof?hrende Bank richten.

Was sich nicht ?ndert: Die Banken sind gem?? ? 33 ErbStG im Erbfall dazu verpflichtet, das Verm?gen eines Verstorbenen proaktiv gegen?ber der Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes offenzulegen.

Diese Daten kann das Finanzamt bei ausl?ndischen Banken abrufen

Automatischer Datenaustausch:
Die deutsche Finanzverwaltung erh?lt auch von ausl?ndischen Banken Daten zu Konten deutscher Staatsb?rger. „Daten ausl?ndischer Banken werden automatisiert und ohne Nachfrage j?hrlich elektronisch an das Bundeszentralamt f?r Steuern in Deutschland ?bermittelt und von dort an die zust?ndigen Landesfinanzbeh?rden weitergeleitet“, erl?utert Steuerberater Roland Franz.
Mittlerweile tauschen mehr als 100 Staaten die Informationen ?ber die Kontost?nde mit dem deutschen Finanzamt aus. Die aktuelle Liste l?sst sich einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnehmen.
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-07-20-automatischer-austausch-von-informationen-ueber-finanzkonten-in-steuersachen-nach-dem-finanzkonten-informationsaustauschgesetz-FKAustG.pdf

Welche Daten werden ?bermittelt?
Das deutsche Finanzamt erh?lt eine Reihe von detaillierten Informationen ?ber ausl?ndische Finanzkonten, darunter:

Identifikationsdaten:
– Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n)
– sowie bei nat?rlichen Personen das Geburtsdatum und der Geburtsort.

Kontodetails:
– Kontonummer sowie Kontosaldo oder Kontowert zum Ende des Kalenderjahres,
– Barwert oder R?ckkaufwert bei r?ckkaufsf?higen Versicherungs- oder Rentenversicherungsvertr?gen.

Finanztransaktionen:
– Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Dividenden und anderer Eink?nfte, die mit den Verm?genswerten des Kontos im Laufe des Kalenderjahres oder eines anderen Meldezeitraums erzielt wurden, sowie die Gesamtbruttoerl?se aus der Ver?u?erung oder dem R?ckkauf von Finanzverm?gen.

Die ?bermittelten Daten werden vom Bundeszentralamt f?r Steuern f?r einen Zeitraum von 15 Jahren gespeichert.

Pflichten der Banken bei hohen Kontost?nden:
Bei hohen Kontost?nden sind Banken dazu verpflichtet, Recherchen ?ber den Kontoinhaber anzustellen, um herauszufinden, ob dieser in Deutschland steuerpflichtig ist. „Diese Recherchepflicht dient dazu, festzustellen, ob der Kontoinhaber unter die Meldepflicht f?llt und somit die Daten ?ber die Kontost?nde an das deutsche Finanzamt ?bermittelt werden m?ssen“, f?gt Steuerberater Roland Franz hinzu.

Besonderheiten des Datenaustausches mit den USA:
Ein spezielles Abkommen (FATCA-Abkommen) regelt den Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA. Im Rahmen dieses Abkommens sendet das Bundeszentralamt f?r Steuern Daten deutscher Finanzinstitute an die US-amerikanische Bundessteuerbeh?rde IRS und empf?ngt umgekehrt Daten von US-amerikanischen Instituten.

Ist dieser Datenaustausch zul?ssig?
Die Speicherung und Verarbeitung von Kontoinformationen wirft Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung auf. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil (BFH, Urteil v. 23.01.2024, IX R 36/21; ver?ffentlicht am 28.03.2024) best?tigt, dass die Verarbeitung dieser Daten nach dem FKAustG rechtens ist und nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verst??t. Es bleibt abzuwarten, ob der Kl?ger hier eine Verfassungsbeschwerde einlegt, sodass auch das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden wird.

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