Die Bundesregierung hat verstanden, dass digitale Technologien und Know-how in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen entscheiden. Zur Stärkung der KMU hat der Bund ein Förderprogramm ins Leben gerufen.
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten, die ein Digitalisierungsvorhaben planen, können einen Förderantrag stellen.
Das Interesse am Förderprogramm wächst rasant. Ebenso das Partnernetzwerk der Initiative digital.jetzt – Die Anbieter und Dienstleister der gleichnamigen Initiative stehen im Austausch untereinander, damit Anträge mit höherer Wahrscheinlichkeit bewilligt werden.
Das Vorgehen im Überblick:
Der Antrag besteht aus Digitalisierungsplan, der De Minimis Erklärung und Beispielangeboten. Der Zuwendungsgeber prüft und bewilligt den Antrag. Das Unternehmen geht mit seinen Partnern in die Umsetzung. Das Unternehmen füllt den Verwendungsnachweis aus. Der Verwendunsnachweis besteht aus einem Sachbericht und Nachweisen (bezahlte Rechnungen) zur Leistungserbringung. Nachdem der Verwendungsnachweis geprüft wurde, erfolgt die Auszahlung an das Unternehmen.
Achtung: Der Antrag muss vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens gestellt werden!
Den Digitalisierungsplan erarbeiten die Partnerunternehmen mit den Unternehmen gemeinsam.
Zudem prüft das Netzwerk, ob eine erhöhte Förderquote beantragt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn Investitionen in die IT-Sicherheit fließen oder Wertschöpfungsnetzwerke entstehen. Gerade Wertschöpfungsketten lassen sich innerhalb eines Netzwerks vergleichsweise einfach darstellen. Ggf. ist es auch möglich, dass eine Kombination beider Fördermodule (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung) beantragt werden kann.
Ab 7. September können Anträge eingereicht werden. Eine kostenlose Beratung zum Förderprogramm kann man online buchen.
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