Nachdem den als verunglückt geltenden Börsenstart des amerikanischen Fahrdienstes Uber, ist es interessant, einmal einen generellen Blick auf die Welt der IPOs, der Börsenstarts, zu werfen.
Zu Uber sei kurz nur noch gesagt: Auch nach einem Monat an der Börse fehlt dem Kurs der Aktie das Feuer, sprich die Erfolgsmeldungen und vor allem die schwarzen Zahlen bleiben aus, die ihn zu einer Kursrakete verwandeln könnten. Der große Deal ist zumindest erledigt oder wie es die Amerikaner sagen: the big deal is got done. Die 77 Milliarden Dollar Erlöse aus dem IPO kann Uber bestimmt gut gebrauchen.
Wissenswertes über den IPO
In der Börsenfachsprache wird IPO für Börsengang verwendet.
IPO ist die Abkürzung für den aus dem Englischen stammenden Begriff Initial Public Offering oder auf Deutsch Börsenersteinführung oder Börsengang. Dazu wird ein erstmalig öffentliches Angebot einer bisher nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vom Unternehmen emittiert mit dem Ziel, weitere finanzielle Mittel für das Unternehmen zu generieren. Anleger zeichnen die Aktien und werden so Miteigentümer der Aktiengesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.
Der Börsengang wird als eine Finanzierungsquelle (neue Maschinen, neue Mitarbeiter, Übernahmen, Ablösung von langfristigen Verbindlichkeiten etc.) betrachtet, um Kapital für ein Unternehmen aufzunehmen. Natürlich könnte sich das Unternehmen das Geld auch über einen Kredit bei einer Bank besorgen. Das große Problem dabei ist aber, dass die Bank Zinsen für das geliehene Kapital verlangt. Damit ist zu jedem im Kreditvertrag vereinbarten Stichtag eine Überweisung an die Bank fällig, und das auch, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Zahlung nur unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht hergibt.
Durch die Aufnahme neuer Eigentümer – denn nichts anderes ist ein Börsengang – werden die neuen Aktionäre an dem wirtschaftlichen Auf und Ab ihres Unternehmens beteiligt. Sie bekommen auch keine laufende Entschädigung in Form von Zinsen. Sie werden nur dann mit Dividenden und/oder Kurssteigerungen entschädigt, wenn das Unternehmen wirtschaftliche Erfolge erzielt. Als nachteilig für das Unternehmen erweist sich mitunter die neue Informationspflicht an die Aktionäre und das Recht der Aktionäre, an den Entscheidungsprozessen teilzunehmen.
Bei einem Börsengang wird das gesamte vorhandene Betriebsvermögen in gleich große Anteile aufgeteilt: die Aktien. Die Aktien werden dann teilweise an der Börse platziert. Der andere Teil verbleibt meistens bei Alteigentümern und früheren Investoren als Entschädigung für den Verzicht auf einen Teil ihres Eigentums.
Der Ausgabepreis für alle platzierten Aktien ist dann die Basis für den Erlös aus dem Börsengang, abzüglich der Kosten für den Börsengang. Denn in der Regel begleiten Banken den Börsengang gegen einen nicht gerade kleinen Obolus. Und dazu kommen dann noch die Kosten für die Emissionsunterlagen, die Werbung etc.
Diesen Erlös erhält das Unternehmen. Aus dem folgenden Auf und Ab der Kurse ergeben sich keine Einnahmen oder Verluste mehr für die Aktiengesellschaft.
Sollen Anleger sofort einsteigen oder warten?
Wir haben bei Uber gesehen, wie schnell ein Kurs abstürzen kann. Die Zeiten des Neuen Marktes, als jedes Unternehmen, das irgendwie nach Internet roch, gehypt wurde, sind schon längst vorüber. Wenn ein Unternehmen hoch verschuldet ist und noch keinen einzigen Cent als Gewinn ausweisen kann, dann wird auch ein Börsengang nur selten allzu viel daran ändern. Außerdem kommt es immer wieder auch auf das wirtschaftliche Börsenumfeld an. Zu den aktuell unsicheren Zeiten werden Börsengänge nicht immer von Erfolg gekrönt sein.
Egal, zu welchem Preis kaufen, ist heute nicht mehr das Credo der Aktionäre. Neben einem wirtschaftlich eingetrübten Börsenumfeld spricht auch eine gleichzeitig allzu hohe Bewertung gegen einen sofortigen Kauf. Die Kurse kommen in der Regel dann zurück und bieten günstigere Einstiegsmöglichkeiten. Allerdings müssen wir festhalten: Eine Garantie gibt es dafür nicht.
Schauen wir uns einmal das vergangene Jahr für Deutschland an: 2018 verzeichneten wir 17 Börsengänge, zum Teil waren bekannte Unternehmen darunter wie zum Beispiel der Vermögensverwalter der Deutschen Bank, die DWS Group, Knorr Bremse, die Gesundheitssparte von Siemens, Siemens Healthineers etc. Von den 17 Börsengängen lagen im Mai 2019 nur 5 Unternehmen im Plusbereich; alle anderen schrieben zum Teil tiefrote Kurszahlen bis zu minus 82 Prozent. Deutschland mag allerdings auch nicht gerade als das Land der IPOs gelten; das liegt vor allem an dem gestörten Verhältnis der Deutschen zu Aktien.
Wer dennoch Kapital für neue Börsengänge einsetzen möchte, sollte sich für die 2019 noch geplanten milliardenschweren Börsengänge in den USA interessieren. Dort stehen unter anderem der Datenanalyst Palantir, der bekannte Mietwohnungsanbieter Airbnb, der Messagingdienst Slack etc. in den Startlöchern. Aber auch viele chinesische Unternehmen nutzen das sehr gute Finanzierungsumfeld beim „Handelskriegsgegner“, um ihre Papiere am Markt zu platzieren. Im vergangenen Jahr kamen immerhin 40 Prozent der größten Börsengänge in den USA aus China.
Fazit
Kleinanleger sollten sich das Marktumfeld genau anschauen und alle möglichen Informationen auf Machbarkeit und Realitätssinn hin checken, ehe sie sich auf den IPO-Markt begeben. Am besten aber überlassen Anleger die Arbeit einem Fonds.
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