Für GEMA-Kunden, die wegen Corona schließen müssen, ruhen während dieses Zeitraums alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Die Vergütungen entfallen. Ein Nachweis über die Schließung ist nicht nötig. Über die Details informieren die ARAG Experten.
Was passiert mit bereits bezahlten Pauschalen?
Wer hierzulande urheberrechtlich geschützte Musik nutzen will – etwa als Cafe- oder Restaurantbetreiber – muss Nutzungsgebühren an die GEMA zahlen. Seit dem 16. März sind Kneipen, Bars und Diskotheken allerdings qua behördlicher Verordnung geschlossen. Bereits gezahlte Pauschalen für den Zeitraum der behördlichen Schließung ab dem 16. März werden daher von der GEMA gutgeschrieben. Auch Beträge, die die GEMA bereits im März für April abgebucht hatte, werden schnellstmöglich wieder gutgeschrieben. Die nächste Abbuchung erfolgt frühestens 14 Tage nach Aufhebung der Schließung durch die Behörden.
Stichwort Veranstaltungen
Die GEMA storniert Veranstaltungen ab dem 16. März bis zur Aufhebung des behördlichen Veranstaltungsverbotes automatisch. Sollten Betroffene noch einen weiteren Veranstaltungsausfall haben, können sie das unter Kontakt@Gema.de melden. Stornogebühren werden nicht erhoben.
Schutzschirm und Hilfsfonds: Wie die GEMA Künstlern hilft
Die GEMA stellt in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Millionen Euro bereit. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle bereit.
Schutzschirm LIVE
Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Er richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Antragsstellung ist ausschließlich über das Onlineportal möglich. Wer nicht für den „Schutzschirm LIVE“ berechtigt ist, kann über das Portal eine reguläre Vorauszahlung beantragen.
Corona-Hilfsfonds: Einmalige Übergangshilfe
Die Solidargemeinschaft der GEMA hat aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet, aus dem existenziell gefährdete Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Er unterstützt Komponisten, Textdichter und Musikverleger, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren Härtefall nicht über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann. Übergangshilfen bis zu 5.000 Euro sind möglich.
Weiterführende Links:
Zum Antragsformular für den Hilfsfonds
Zur Kundenunterstützung der GEMA
Zum Nothilfe-Programm
Zu den Förderprogrammen
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/firmen-und-freiberufler/
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