Corona: Sonderregelung bei HanseWerk Natur bis Ende Mai

Wärmenetzbetreiber HanseWerk Natur verlängert Aussetzung von Sperrungen bis 30. Mai 2020. Infos zu Energielösungen unter: www.hansewerk-natur.com.

Hamburg. Bereits Mitte März 2020 hatte sich der Wärmenetzbetreiber HanseWerk Natur zu einem veränderten Vorgehen gegenüber zahlungssäumigen Kunden entschieden. Wer die Rechnungen von HanseWerk Natur wegen finanzieller Einschränkungen durch das Coronavirus nicht zahlen kann, muss seither keine Sperrung des Wärmeanschlusses durch den Betreiber der Wärmenetze mehr befürchten. Diese Sonderregelung, die bislang bis nach Ostern galt, verlängert HanseWerk Natur jetzt bis zum 30. Mai 2020. „Besondere Zeiten brauchen besondere Entscheidungen“, sagt Gerta Gerdes, Geschäftsführerin von HanseWerk Natur. „Beispielsweise Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Kleinstunternehmer mit geringerem Auftragsvolumen spüren die wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus. Daher ermöglicht HanseWerk Natur jetzt auch Ratenzahlungen.“ Wer sich über die Wärmenetze, Hausanschlüsse und Energielösungen von HanseWerk Natur informieren möchte, klickt auf www.hansewerk-natur.com.

Bis zum 30. Juni 2020 bietet HanseWerk Natur Kunden in Zahlungsschwierigkeiten Ratenvereinbarungen von bis zu acht Monaten ohne Zinsen und Gebühren an. Ebenfalls können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice von HanseWerk Natur einen Zahlungsaufschub von bis zu acht Wochen gewähren. „Bitte melden Sie sich bei uns – wir finden gemeinsam eine Lösung“, fordert Holger Ruschmeyer, Leiter des Kundenservices beim Wärmeanbieter HanseWerk Natur, die betroffene Kundschaft auf. Der Kundenservice von HanseWerk Natur ist hierfür unter 0 40-23 78 27 3 25, über das Kundenportal der Experten für nachhaltige Energielösungen oder kundenservice@hansewerk-natur.com erreichbar.

Zum Hintergrund: Die Sperrung eines Wärmeanschlusses ist die letzte Stufe eines mehrwöchigen Mahnverfahrens. Erst wenn ein Kunde von HanseWerk Natur nach der zweiten Aufforderung der Zahlung offener Rechnungen nicht nachkommt, wird der Wärmeanschluss nach einer zweiwöchigen Vorankündigung durch HanseWerk Natur vorübergehend gesperrt. Die Grundlage für dieses Vorgehen ist in der AVBFernwärmeV §33 geregelt. Nach Begleichung des offenen Rechnungsbetrages wird der Anschluss unverzüglich spätestens am nächsten Werktag durch HanseWerk Natur wieder entsperrt und die Wärmeversorgung somit wiederhergestellt.

Weitere Informationen zu den Wärmenetzen von HanseWerk Natur und den nachhaltigen Energielösungen gibt es unter www.hansewerk-natur.com.

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