CoronaVirus – K?ndigung erhalten?
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit!
Wir beraten Arbeitnehmer, die eine K?ndigung erhalten haben.
Lass Sie Ihre K?ndigung pr?fen. In vielen F?llen sind K?ndigungen unwirksam. Ob aus Formfehlern oder weil diese unbegr?ndet ist, ist dabei unerheblich.
Beachten Sie aber in jedem Fall die einzuhaltenden Fristen!
Der Arbeitgeber kann u.a. wegen der Betriebsstilllegung oder aus anderen Gr?nden zu einer K?ndigung seiner Arbeitnehmer gezwungen sein, aber auch aus anderen Gr?nden. Dabei ist nicht jede K?ndigung eines Klein- oder Gro?betriebes rechtm??ig.
Zu bedenken sind beispielsweise auch eine Sozialauswahl, eine m?gliche andere Besch?ftigungsm?glichkeit in dem Betrieb, Homeoffice, Kurzarbeitergeld u.s.w.
Sollten Sie eine K?ndigung erhalten haben, k?nnen wir Sie beraten.
Bitte wenden Sie sich an: recht (at) service-rakienert.de
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